Das ändert sich speziell für Radfahrende
- Die Querungshilfen auf der Fahrbahn werden entfernt.
- Radfahrende können die Venloer Straße weiterhin in beide Richtungen befahren.
Ab Einrichtung der Einbahnstraße gilt auch wieder Tempo 30 auf der Venloer Straße.
Dadurch können wir folgendes umsetzen:
- Die Schutzstreifen für Radfahrende können in Kraft gesetzt werden und
- die Venloer kann zur Vorfahrtsstraße werden.
Das war im sogenannten "Verkehrsberuhigten Geschäftsbereich", bei dem Tempo 20 gilt, nicht möglich. Das erlaubt das Straßenverkehrsrecht und die Straßenverkehrsordnung nämlich nicht.
Derzeit planen wir weitere Verbesserungen für den Radverkehr.
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