Wie geht´s weiter?
Ursprünglich sollte die Einbahnstraße zusätzlich zu den Maßnahmen der 1. Stufe des Verkehrsversuches eingerichtet werden.
Leider haben die Maßnahmen nicht zu den gewünschten Zielen geführt.
Wir haben aus den Erfahrungen gelernt und die Politik hat auf dieser Grundlage beschlossen:
- Die Einführung der Einbahnstraße,
- die Wiedereinführung der streckenbezogenenen Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h und
- die Wiedereinführung der Vorfahrtberechtigung für die Venloer Straße.
Die Einbahnstraße wird für den Radverkehr in Gegenrichtung geöffnet sein.
Warum gilt dann wieder eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h auf der Venloer Straße?
Mit den aktuell geltenden Regelungen auf der Venloer Straße (Tempo 20) gilt diese als sogenannter "Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich".
Das Straßenverkehrsgesetz und die Straßenverkehrsordnung erlauben dann keine Ampeln oder Fußgängerüberwege wie Zebrastreifen.
Daher wird wieder Tempo 30 auf der Venloer Straße gelten.
Dann ist nämlich folgendes wieder möglich:
- Die Ampelanlage kann wieder eingeschaltet werden,
- die Zebrastreifen können wieder in Kraft gesetzt werden,
- die Schutzstreifen für Radfahrende können in Kraft gesetzt werden und
- die Venloer kann zur Vorfahrtsstraße werden
Außerdem können nur so in Zukunft weitere Überwege für die Fußgänger*innen geschaffen werden.
Von wo bis wo wird die Einbahnstraße eingerichtet?
Im Streckenabschnitt Ehrenfeldgürtel bis Franz-Greuer-Straße auf der Venloer Straße in Fahrtrichtung Innenstadt.
Wie ist der zeitliche Ablauf?
Am 19. September hat der Verkehrsausschuss und am 25. September die Bezirskvertretung Ehrenfeld über die oben genannten Änderungen auf der Venloer Straße beschlossen.
Am 28. September informieren wir Sie in einer Bürgerinformationsveranstaltung über die vorgesehenen Änderungen.
Voraussichtlich ab dem 23. Oktober 2023 wird die Einbahnstraße umgesetzt. Danach folgen noch Restarbeiten wie die Demarkierung der X-Markierungen.
Der genaue Zeitpunkt ist abhängig vom Verlauf des Ausschreibungsverfahrens für die Umsetzung und von den Witterungsverhältnissen.
Vor der Einrichtung der Einbahnstraße werden wir die Anlieger*innen und Geschäftsleute auf der Venloer Straße selbstverständlich nochmal genau informieren und natürlich Hinweisbeschilderungen aufstellen.
Auch hierbei haben wir aus den Erfahrungen der 1. Stufe gelernt und werden die Umsetzung der Einbahnstraße mit einer verstärkten Kommunikation und Beteiligung der Öffentlichkeit begleiten.
Insgesamt ist der Verkehrsversuch der Stufe 2 - also die Einrichtung einer Einbahnstraße - für mindestens ein Jahr geplant.
Der zeitliche Ablauf ist weiter unten auch nochmal in einem Zeitstrahl dargestellt.
Wie wird die Öffentlichkeit beteiligt?
Das kann im Beteiligungskonzept nachgelesen werden.
Zum Beteiligungskonzept