Direkt zum Inhalt

Verkehrsversuch Venloer Straße - Stufe 2: Einrichtung Einbahnstraße

Zweite Stufe des Verkehrsversuchs Venloer Straße

Hier hatten Sie von Oktober 2023 bis Juni 2024 die Möglichkeit Feedback und Fragen zum Verkehrsversuch zu übermitteln. 

Autofahrender Mensch
704 Meinungen
Erfahrung:  569
Frage:  135
  • Im Streckenabschnitt Ehrenfeldgürtel bis Piusstraße/Franz-Geuer-Straße ist die Venloer Straße Einbahnstraße in Fahrtrichtung Innenstadt.
  • Es gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.
  • Die Venloer Straße ist Vorfahrtsstraße.
  • Radfahrende können die Venloer Straße in beide Fahrtrichtungen nutzen.
  • Es wird ein zusätzlicher Zebrastreifen auf Höhe Hansemannstraße/Sömmeringstraße eingerichtet.
Fahrradfahrender Mensch
296 Meinungen
Erfahrung:  266
Frage:  30
  • Die Querungshilfen auf der Fahrbahn werden entfernt.
  • Radfahrende können die Venloer Straße weiterhin in beide Richtungen befahren.

Ab Einrichtung der Einbahnstraße gilt auch wieder Tempo 30 auf der Venloer Straße. 

Dadurch können wir folgendes umsetzen:

  • Die Schutzstreifen für Radfahrende können in Kraft gesetzt werden und
  • die Venloer kann zur Vorfahrtsstraße werden.

 

Mensch mit Rollator auf Gehweg
231 Meinungen
Erfahrung:  218
Frage:  13

Ab Einrichtung der Einbahnstraße gilt auch wieder Tempo 30 auf der Venloer Straße. 

Dadurch können wir folgendes umsetzen:

  • Die Ampelanlage kann wieder eingeschaltet werden,
  • die Zebrastreifen können wieder in Kraft gesetzt werden und
  • es wird ein zusätzlicher Zebrastreifen auf Höhe Hansemannstraße/Sömmeringstraße eingerichtet.

 

Cookies UI