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Verkehrsversuch Venloer Straße - Stufe 2: Einrichtung Einbahnstraße

Verkehrsversuch Venloer Straße - Stufe 2: Einrichtung Einbahnstraße

Erfahren Sie hier, welche Änderungen ab dem 23. Oktober auf der Venloer Straße gelten.

Teilen Sie uns ab dem 23. Oktober Ihre Erfahrungen mit und stellen Sie uns Ihre Fragen, falls etwas noch unklar ist. Häufig gestellte Fragen beantworten wir im Rahmen eines FAQ, das Sie hier finden.

Autofahrender Mensch
678 Meinungen
Erfahrung:  547
Frage:  131
  • Im Streckenabschnitt Ehrenfeldgürtel bis Piusstraße/Franz-Geuer-Straße ist die Venloer Straße Einbahnstraße in Fahrtrichtung Innenstadt.
  • Es gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.
  • Die Venloer Straße ist Vorfahrtsstraße.
  • Radfahrende können die Venloer Straße in beide Fahrtrichtungen nutzen.
  • Es wird ein zusätzlicher Zebrastreifen auf Höhe Hansemannstraße/Sömmeringstraße eingerichtet.
Fahrradfahrender Mensch
289 Meinungen
Erfahrung:  260
Frage:  29
  • Die Querungshilfen auf der Fahrbahn werden entfernt.
  • Radfahrende können die Venloer Straße weiterhin in beide Richtungen befahren.

Ab Einrichtung der Einbahnstraße gilt auch wieder Tempo 30 auf der Venloer Straße. 

Dadurch können wir folgendes umsetzen:

  • Die Schutzstreifen für Radfahrende können in Kraft gesetzt werden und
  • die Venloer kann zur Vorfahrtsstraße werden.

 

Mensch mit Rollator auf Gehweg
227 Meinungen
Erfahrung:  214
Frage:  13

Ab Einrichtung der Einbahnstraße gilt auch wieder Tempo 30 auf der Venloer Straße. 

Dadurch können wir folgendes umsetzen:

  • Die Ampelanlage kann wieder eingeschaltet werden,
  • die Zebrastreifen können wieder in Kraft gesetzt werden und
  • es wird ein zusätzlicher Zebrastreifen auf Höhe Hansemannstraße/Sömmeringstraße eingerichtet.

 

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