Das ändert sich speziell für Autofahrende
- Im Streckenabschnitt Ehrenfeldgürtel bis Piusstraße/Franz-Geuer-Straße ist die Venloer Straße Einbahnstraße in Fahrtrichtung Innenstadt.
- Es gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.
- Die Venloer Straße ist Vorfahrtsstraße.
- Radfahrende können die Venloer Straße in beide Fahrtrichtungen nutzen.
- Es wird ein zusätzlicher Zebrastreifen auf Höhe Hansemannstraße/Sömmeringstraße eingerichtet.
Da die Venloer Straße durch Wiedereinführung von 30 km/h nicht mehr ein sogenannter "Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich" ist, ist wieder folgendes möglich:
- Die Ampelanlage kann wieder eingeschaltet werden
- die Zebrastreifen können wieder in Kraft gesetzt werden und
- die Schutzstreifen für Radfahrende können in Kraft gesetzt werden.
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