Direkt zum Inhalt

Das ändert sich speziell für Autofahrende

Das ändert sich speziell für Autofahrende

  • Im Streckenabschnitt Ehrenfeldgürtel bis Piusstraße/Franz-Geuer-Straße ist die Venloer Straße Einbahnstraße in Fahrtrichtung Innenstadt.
  • Es gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.
  • Die Venloer Straße ist Vorfahrtsstraße.
  • Radfahrende können die Venloer Straße in beide Fahrtrichtungen nutzen.
  • Es wird ein zusätzlicher Zebrastreifen auf Höhe Hansemannstraße/Sömmeringstraße eingerichtet.

Da die Venloer Straße durch Wiedereinführung von 30 km/h nicht mehr ein sogenannter "Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich" ist, ist wieder folgendes möglich: 

  • Die Ampelanlage kann wieder eingeschaltet werden
  • die Zebrastreifen können wieder in Kraft gesetzt werden und
  • die Schutzstreifen für Radfahrende können in Kraft gesetzt werden.

Die Beitragsabgabe im Dialog ist aktuell geschlossen.

Gespeichert von Gast am 3 Kommentare
Erfahrung

Habe mir jetzt einen neuen Bäcker für meine Arbeitstage gesucht. zum alten zu fahren wäre morgens auf dem Weg zur Arbeit zu aufwendig. Schade, lecker Brot und nettes Personal. Hoffe sie tragen keinen großen finanziellen Schaden davon.

Gespeichert von Gast am 2 Kommentare
Erfahrung

Man kommt ja kaum von der Venloer runter auf die Subbelrather oder Vogelsanger, wenn man einmal dort gelandet ist.

Gespeichert von Gast am
Erfahrung

Leider ist es jetzt auf der Vogelsanger ganz furchtbar für Rad und Autofahrer. Das war dienletzteb Monate so schön für alle. Da hatte sich der Umbau richtig gelohnt.

Gespeichert von Gast am 2 Kommentare
Frage

Gibt es eigentlich Hinweisschilder auf der Inneren Kanalstraße vor der Subbelrather oder Weinstraße auf diese auszuweichen? So fahren die meisten in die Venloer Straße und stehen dann vor der Einbahnstraße.

Gespeichert von Gast am
Erfahrung

Fahrzeug fährt von der Körnerstraße kommend rechts in die Venloer Straße um gleich wieder links in die Geiselstr abzubiegen. Hier sollten weitere Markierungen Pfeile auf die Straße oder Ecken eingebaut werden.

Gespeichert von Gast am 1 Kommentar
Erfahrung

Da die Einbahnstraße vor Ort stetig unbeachtet bleibt, sollten auf der Venloer Straße, jeweils vor den relevanten Einmündungen, schnellstmöglich in Fahrbahnmitte gelbe Richtungspfeile markiert werden.

Gespeichert von Gast am 7 Kommentare
Frage

Die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung verbietet die gemeinsame Ausführung des Verkehrszeichen 350 mit anderen Verkehrszeichen – aus gutem Grund: Damit soll die Wahrnehmbarkeit von Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen) gewährleistet werden.<

Gespeichert von Gast am 1 Kommentar
Erfahrung

Es ist Montag der 23.10., 08:30 Uhr. Der Abschnitt der Venloer Straße wird weiterhin von beiden Richtungen befahren.

Cookies UI