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Die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordn...

Verkehrsversuch Venloer Straße
Frage

Die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung verbietet die gemeinsame Ausführung des Verkehrszeichen 350 mit anderen Verkehrszeichen – aus gutem Grund: Damit soll die Wahrnehmbarkeit von Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen) gewährleistet werden.

Im Zuge der Einbahnstraßeneinrichtung kam es nun jedoch zu solch regelwidriger Kombination (Verkehrszeichen 350 gemeinsam mit Verkehrszeichen 306 und 274-30).

Ist der Stadt Köln diese (gefährliche) Regelwidrigkeit bewusst und erfolgt nun eine Anpassung an die verbindlichen Vorgaben der Verwaltungsvorschrift (getrennte Ausführung)?

Kommentare

Gespeichert von Moderation am Do., 26.10.2023 - 19:31

Moderationskommentar

Liebe Nutzenden,

vielen Dank für Ihre Beiträge.

Die gemeinsame Ausführung des Verkehrszeichens 350 mit anderen Verkehrszeichen ist in der Tat unzulässig. 

Wir überprüfen die Ausführung, also die Umsetzung der Beschilderungspläne, vor Ort und sollte sich dies bestätigen werden wir den Fehler beheben.

Ihr Moderationsteam

Gespeichert von Moderation am Fr., 08.12.2023 - 08:48

Moderationskommentar

Vielen Dank für Ihre Hinweise. Wir haben die Änderung bereits in Auftrag gegeben. Ein konkreter Termin wurde uns nicht genannt. Wir haben daher eine erneute Anfrage gestellt.

Viele Grüße
Ihr Moderationsteam

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