Aktionsplan Essbare Stadt Köln
Baumschutzsatzung, die den Namen nicht verdient
Baumschutzsatzung, die den Namen nicht verdient
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Zeitnaher und gleichwertiger Baumersatz
Die (am 28.7.23) verabschiedete Baumschutzsatzung der Stadt Köln führt nicht zu einem vollwertigen Ersatz der Leistung der gefällten Bäume, sondern zu einer Reduktion. Deshalb muss in einer Baumschutzsatzung, die den Namen verdienen soll, der Kronenumfang, die Blattfläche uvm. berücksichtigt werden.
Eine 100 Jahre alte Buche mit 20 Meter Höhe und einem Kronendurchmessser von 12 Metern trägt etwas 600.000 Blätter = 1200 qm Blattfläche. Um diesen Baum zu ersetzen müsste man ca. 2000 junge Bäume mit einem Kronenvolumen von jeweils 1 qm pflanzen, um diese Leistung vollwertig zu ersetzen. Das wäre dann eine wirkliche Kompensation.
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