Sehr schwierig
-Bürgersteige sind z.T. in schlimmen, stolpern lassendem Zustand (Wurzeln, Unebenheiten, Löcher im Asphalt und weitere Beschädigungen des Untergrunds)
-wenn’s regnet, stehen große und tiefe Pfützen, gerne in Ampel- und Kreuzungsbereichen; vorbeifahrende Autos „sauen einen regelrecht ein“
- der Schutz der Fußgänger vor Fahrradfahrern müsste aktiver gewährleistet werden (Fahrradfahrer halten sich am wenigsten an rote Ampeln und rasieren gnadenlos Fußgänger auf den Übergängen); so wie ein „Blitzmarathon“ für Autos können Sie über Ordnungsamt oder Polizei an Kreuzungen (z.B. in der Nähe von Krankenhäusern) mit einem solchen Aktionstag sicher viel Geld in die Stadtkasse spülen und vielleicht gleichzeitig Verkehrserziehung betreiben
- Frage: so wie Knöllchen für handybenutzende Autofahrer, gibt es das auch für entsprechende Fahrradfahrer*innen und Fußgänger*innen?
-das wilde Abstellen von E-Rollern und Leihfahrrädern ist auch ein ziemliches Ärgernis
Kommentare
Liebe Interessierte, der…
Liebe Interessierte,
der Bußgeldkatalog gilt nicht nur für Autos, sondern auch für Radfahrer*innen und Fußgänger*innen. Das von Ihnen angesprochene Überfahren oder Übertreten einer roten Ampel zählt auch dazu. Hier findet sich der Link zum Bußgeldkatalog: Bußgeldkatalog
Viele Grüße
Ihr Projektteam Nachhaltiger Mobilitätsplan
Danke an das Projektteam für…
Danke an das Projektteam für den klarstellenden Hinweis auf den Bußgeldkatalog. Das Problem ist, dass das Ordnungsamt die geschilderten Abläufe kaum kontrolliert (nicht kontrollieren kann mangels Personal?). Und dass der Nachweis dieser Ordnungswidrigkeiten für zu Fuß Gehende schwierig bis unmöglich ist - der Radfahrer ist weg, bevor man sich wieder aufgerappelt hat, und er hat auch kein Kennzeichen. Wie also beweisen?