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Gibt es eigentlich eine Kostenerstattung durch die...

Verkehrsversuch Venloer Straße
Frage

Gibt es eigentlich eine Kostenerstattung durch die Stadt, wenn die Fenster der Anliegerwohnungen aufgrund der Lärmbelästigung ausgetauscht werden müssen? Und, falls ja, wie hoch liegen hier die Lärmschwellen? Gibt es ein offizielles Antragsverfahren oder geschieht das im Wege der Amtshaftung/ Eilmaßnahme?
Danke für eine zeitnahe Antwort - die Baumaßnahmen sollen bestenfalls stattfinden, sobald die Temperaturen gestiegen sind.
Dann kann man zwar immer noch nicht lüften, aber wenigstens den Lärm verbannen.

Kommentare

Gespeichert von Gast am So., 07.04.2024 - 19:19

Wieso? Hier wird doch durch eine (ggf. sogar rechtswidrige) Maßnahme in die Rechte der Bürger eingegriffen. Wenn das so bestejhen bleiben soll, ist es das doch ein sinnvolle Frage. Dann kostet es halt was.

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