Im Zuge der Tempo-20-Zone wurde die Anordnung der Schutzstreifen aufgehoben.
Mit Aufgabe der Zonenregelung und Umsetzung der Einbahnstraße wurden die Schutzstreifen "wieder in Kraft gesetzt", was jedoch eine neue Anordnung darstellt.
Demnach ist für Schutzstreifen aktuelles Regelwerk zu beachten.
Dieses sieht u.a. bei seitlichen Parkflächen direkt neben der Fahrbahn Sicherheitstrennstreifen mit einer Breite von 0,75m zwischen Schutzstreifen und Fahrbahnrand / seitlichen Parkflächen vor.
Die Regelbreite von Schutzstreifen beträgt 1,5m, die Mindestbreite 1,25m. Empfohlen wird jedoch eine Breite von 1,85m.
Aufgrund der besonders hohen Radverkehrsfrequenz dürfte die erforderliche Breite des Schutzstreifens auf der Venloer Str. mind. 1,50m betragen.
Daraus folgt ein Raumbedarf für den Radverkehr von insg. mind. 4,50m.
Frage 1: Wann erfolgt die Ausführung der Schutzstreifen nach aktuellem Regelwerk?
Die Fahrbahnrestbreite muss bei einem Kraftfahrzeugverkehr in beide Richtungen mindestens 4,50m betragen. Eine Mitbenutzung des Schutzstreifens durch Kraftfahrzeuge darf nur in seltenen Fällen erforderlich sein.
Der abzüglich Schutzstreifen verbleibende Fahrbahnteil muss so breit sein, dass sich zwei Personenkraftwagen gefahrlos, also auch ohne Gefährdung oder Behinderung des Radverkehrs, begegnen können.
Demnach dürfte die erforderliche Restbreite auf der Venloer Str. deutlich höher sein.
Frage 2: Über welche durchschnittliche Breite verfügt die Venloer Str. entlang der Einbahnstraße?
Kommentare
Hinweis zur Frage 2: Gefragt…
Hinweis zur Frage 2: Gefragt ist nach der durchschnittlichen Breite der Fahrbahn.
Moderationskommentar Vielen…
Moderationskommentar
Vielen Dank für Ihre Hinweise. Diese haben wir an das Fachamt weitergeleitet. Die Ergebnisse fließen in die Workshops ein, die wir im Januar/Februar 2024 durchführen werden. Hier geht es dann um konkrete Verbesserungsvorschläge. Hinweise zur Breite haben wir aktuell nicht erhalten.
Viele Grüße
Ihr Moderationsteam