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Liebes Moderationsteam, in den FAQs geben Sie a...

Verkehrsversuch Venloer Straße
Frage

Liebes Moderationsteam,

in den FAQs geben Sie an, dass zunächst "darauf geachtet [wird] so wenig Schilder wie möglich und so viele Schilder wie nötig aufzustellen – Stichwort 'Schilderwald'."

Auf der gesamten Strecke des Verkehrsversuchs befinden sich zu beiden Seiten der Fahrbahn durch Leitlinien markierte Schutzstreifen für den Radverkehr, Verkehrszeichen 340 mit Kennzeichnung durch Sinnbild "Radverkehr" auf der Fahrbahn.

Das Halten (und Parken) auf diesen Schutzstreifen ist verboten.

Demnach gilt durch die vorhandenen Schutzstreifen für den Radverkehr ein absolutes Haltverbot für die Fahrbahn.

Dennoch sind entlang der gesamten Strecke Verkehrszeichen aufgestellt, die das Halten auf der Fahrbahn verbieten (Verkehrszeichen 283).

Nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung sind Verkehrszeichen, die lediglich die gesetzliche Regelung wiedergeben, nicht anzuordnen. Dies gilt auch für die Anordnung von Verkehrszeichen einschließlich Markierungen, deren rechtliche Wirkung bereits durch ein anderes vorhandenes oder gleichzeitig angeordnetes Verkehrszeichen erreicht wird.

Die rechtliche Wirkung durch Anordnung des Verkehrszeichens 283 wird somit bereits durch die Anordnung des Verkehrszeichens 340 mit Kennzeichnung durch Sinnbild "Radverkehr" auf der Fahrbahn erreicht.

Somit dürfte es sich bei den Verkehrszeichen 283 um eine unzulässige Doppelanordnung handeln.

Ich bitte daher um Beantwortung der Frage, warum ein doppelte Anordnung erfolgte.

Danke Ihnen!

Kommentare

Gespeichert von Gast am Mi., 15.11.2023 - 15:52

Eine Ergänzung:

Mutmaßlich handelt es sich bei den Verkehrszeichen 283 um eine "Altlast" der vormaligen Tempo-20-Zone. Hier war die Anordnung aufgrund Entfall der Schutzstreifen für den Radverkehr erforderlich.

Somit gehe ich davon aus, dass bei Einrichtung der Einbahnstraße und "Wiederaufleben" der Schutzstreifen für den Radverkehr schlicht vergessen wurde, sämtliche Verkehrszeichen 283 entlang der Gesamtstrecke zu entfernen.

Gleichwohl sollte dies, zur Lichtung des "Schilderwalds" und insbesondere zur rechtssicheren Ahndung von Halteverstößen, schnellstens nachgeholt werden.

Dabei wäre auch zeitgleich die Umsetzung anderer guter Vorschläge hier aus diesem Beteiligungsformat sehr sinnvoll, vorangestellt die unklare Verkehrsführung im Bereich der Kreuzung Piusstraße.

Hier erscheint mir neben einem Hinweis auf die Sackgasse Franz-Geuer-Straße noch vor dem Einbiegen eine Anordnung der Verkehrszeichen 214-30 und 1022-10 an dem Ampelmast doch sehr dringend erforderlich, schließlich will man doch sicher nicht dauerhaft die mobile Absperrung zu Beginn der Einbahnstraße aufrecht erhalten.

Auch sollte man, wie ich finde, dem aus Richtung Zentralmoschee von der Fuchsstraße zur Venloer Straße hin abfließenden Kraftfahrzeugverkehr die Abbiegerichtung mit Verkehrszeichen 209-10 und 1022-10 nach links, hin zur Inneren Kanalstraße, vorgeben, da es hier, besonders nach Veranstaltungen, regelmäßig zu sehr starker Überbelastung der Piusstraße kommt.

Ich freuen mich sehr auf Ihre Antworten!

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