(1) Der/die Kleingärtner*in und seine/ihre Angehörigen sowie Gäste sind verpflichtet, alles zu vermeiden, was die Ruhe, Ordnung und Sicherheit sowie das Gemeinschaftsleben in der Kleingartenanlage stört oder beeinträchtigt.
Deshalb sind vor allem verboten: lautes Musizieren, das laute Abspielen von Fernseh-, Rundfunk- oder Musikgeräten, Schießen, Lärmen sowie dem Frieden in der Kleingartenanlage abträgliche Handlungen. Von Kindern ausgehende Geräusche sind notwendige Ausdrucksform kindlicher Entfaltung, die in der Regel zumutbar sind. Die damit verbundenen Geräuschentwicklungen sind zu dulden.
(2) Hunde sind auf den Wegen der Gartenanlage angeleint zu führen. Anfallender Hundekot ist unverzüglich durch den Hundehalter beziehungsweise Hundeführer zu beseitigen.
(3) Die Außenzäune zu den Wegen hin und zur Außengrenze der Kleingartenanlage sowie die Gartentore sind Bestandteil der Gartenanlage und dürfen nicht verändert oder eigenmächtig erneuert werden. Jede eigenmächtige Veränderung von Anlagen und Einrichtungen, die sich im öffentlichen Teil der Kleingartenanlage befinden, ist verboten. Hierzu zählen unter anderem das Wegebegleitgrün sowie die Grünstreifen und Hecken vor den Gärten.
(4) Die Kleingartenanlage ist tagsüber für Besucher*innen und Spaziergänger*innen zugänglich zu halten. Die Außentore der Anlage sind tagsüber bis zum Eintritt der Dunkelheit in der Zeit von 9:00 bis 19:00 Uhr offen zu halten. In den Wintermonaten von Anfang November bis Ende Februar können die Tore abgeschlossen werden. Dadurch entfällt die Streupflicht für die Wege bei Schnee und Glatteis.
(5) Es ist sicherzustellen, dass Rettungsfahrzeugen (Notarzt und Feuerwehr) die ungehinderte Zufahrt zur Anlage möglich ist.
(6) Ruhezeiten gelten von 22.00 bis 07.00 Uhr sowie an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen und sind von allen Kleingärtnern*innen und Besuchern*innen der Anlage einzuhalten.
Annotation vom 03.04.2022 - 12:39
von Gast am 03.04.2022
Ich frag mich wie das gehen soll?
Müssen wir vor der Arbeit in den Garten und pünktlich um Neun öffnen?
Und wie ist das nach 19 Uhr ? Für den Fall das wir jemand beim Zumachen übersehen ?
Wie kommt der aus der Anlage ? Muss für solch ein Fall eine Notrufnummer an alle Tore.
Und wer sorgt dafür das die Besucher auf den Hauptwegen bleiben und nicht die Gärten zum Blumenpflücken oder zur Ernte nutzen ? Halten die sich alle an das Fahrverbot auf den Wegen,
oder werden Anlagen als Abkürzung verwendet? Ich glaube das es mit dieser Regel noch viel Ärger gibt. Der Dreck von den Besuchern und der Hundekot von deren Hunden ( ist doch nur ein kleiner
und so ein kleiner Häufchen macht doch nichts ) und weil es so schön ist pisst das Herrchen gleich noch an die Hütte. Betrachtet euch die Grünstreifen um die Anlagen vollgeschissen von Hunden deren Herrchen keine Tüte dabei haben oder sich freuen das der Haufen direkt vor dem Tor landet.
Das Frauchen ist nicht besser ;-)) und Es auch nicht
Diese Annotation bezieht sich auf: