Die meisten Pächter sind voll berufstätig, wie soll es ihnen zugemutet werden, morgens und abends einen Umweg zu fahren, um die Tore auf- und zuzuschließen? Übernimmt das jemand vom Verein zentral?
(4) Die Kleingartenanlage ist tagsüber für Besucher*innen und Spaziergänger*innen zugänglich zu halten. Die Außentore der Anlage sind tagsüber bis zum Eintritt der Dunkelheit in der Zeit von 9:00 bis 19:00 Uhr offen zu halten. In den Wintermonaten von Anfang November bis Ende Februar können die Tore abgeschlossen werden. Dadurch entfällt die Streupflicht für die Wege bei Schnee und Glatteis.
Kommentare
am 30. Mär. 2022
um 16:25 Uhr
Die Kleingartenanlage sollte
Die Kleingartenanlage sollte auch im Winter zugänglich sein. Das Argument Streupflicht ist nicht überzeugend. Das Unfallrisiko ist auf den vorwiegend ebenen Wegen sehr gering und dagegen der Nutzen für Spaziergänger sehr hoch.
am 01. Apr. 2022
um 11:27 Uhr
Bei uns in der Anlage läuft
Bei uns in der Anlage läuft es so, dass morgens "der*die erste" aufschließt und abends "der*die letzte" abschließt. Irgendwer ist immer morgens da (Kompost vorbeibringen etc.) - es sei denn, das Wetter ist wirklich furchtbar, dann gibt's aber auch keine Spaziergänger*innen.