Grundsätzlich fände ich es gut, wenn Kleingartenanlagen nach außen kenntlich gemacht werden, teilweise ist das nur sehr versteckt der Fall - man steht dann vor "hohen Zäunen / Hecken" und weiß gar nicht, was dahinter ist.

"Kleingartenanlage und die sie tragenden Vereine sollen an den Außentoren und, in regelmäßigen Abständen", an den öffentlich zugänglichen Außenbegrenzungen kenntlich gemacht werden."

Die Kleingartenanlage ist tagsüber für Besucher*innen und Spaziergänger*innen zugänglich zu halten. Die Außentore der Anlage sind tagsüber bis zum Eintritt der Dunkelheit in der Zeit von 9:00 bis 19:00 Uhr offen zu halten. In den Wintermonaten von Anfang November bis Ende Februar können die Tore abgeschlossen werden. Dadurch entfällt die Streupflicht für die Wege bei Schnee und Glatteis.(5) Es ist sicherzustellen, dass Rettungsfahrzeugen (Notarzt und Feuerwehr) die ungehinderte Zufahrt zur Anlage möglich ist.(6) Ruhezeiten gelten von 22.00 bis 07.00 Uhr sowie an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen und sind von allen Kleingärtnern*innen und Besuchern*innen der Anlage einzuhalten. Annotation schreibenFelder mit (*) sind Pflichtfelder Ihr Kommentar* Abbrechen Speichern Kommentieren