Unser Schrebergarten ist etwa 50 Jahre alt. Die ursprünglich vorhandenen Außenzäune und Hecken haben ihre Lebensdauer längst hinter sich und mussten von den jeweiligen Pächtern in Eigenregie ersetzt worden, ansonsten sähe es bei uns sehr traurig aus. Warum soll denn eine "eigenmächtige" Änderung oder Erneuerung ncht zugelassen sein, wenn sie die übrigen Kriterien (naturnah, zulässige Höhe usw.) einhält?
Die Außenzäune zu den Wegen hin und zur Außengrenze der Kleingartenanlage sowie die Gartentore sind Bestandteil der Gartenanlage und dürfen nicht verändert oder eigenmächtig erneuert werden. Jede eigenmächtige Veränderung von Anlagen und Einrichtungen, die sich im öffentlichen Teil der Kleingartenanlage befinden, ist verboten. Hierzu zählen unter anderem das Wegebegleitgrün sowie die Grünstreifen und Hecken vor den Gärten.
Kommentare
am 02. Apr. 2022
um 20:16 Uhr
Absolut richtig!
Absolut richtig!