Auch hier gilt: Es ist alles bereits gesetzlich geregelt. Eine Regelung in der GO also überflüssig.
(6) Ruhezeiten gelten von 22.00 bis 07.00 Uhr sowie an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen und sind von allen Kleingärtnern*innen und Besuchern*innen der Anlage einzuhalten.
Kommentare
am 27. Mär. 2022
um 15:23 Uhr
Und was ist mit der
Und was ist mit der sinnvollen Regelung der Mittagsruhe von 13 - 15 Uhr? Der Garten soll auch der Erholung dienen.
am 28. Mär. 2022
um 15:14 Uhr
Aber endlich fällt die schon
Aber endlich fällt die schon lange widerrechtliche Mittags Ruhe hier weg.