Auch hier gilt: Es ist alles bereits gesetzlich geregelt. Eine Regelung in der GO also überflüssig.

(6) Ruhezeiten gelten von 22.00 bis 07.00 Uhr sowie an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen und sind von allen Kleingärtnern*innen und Besuchern*innen der Anlage einzuhalten.

Kommentare

Und was ist mit der

Und was ist mit der sinnvollen Regelung der Mittagsruhe von 13 - 15 Uhr? Der Garten soll auch der Erholung dienen.

Aber endlich fällt die schon

Aber endlich fällt die schon lange widerrechtliche Mittags Ruhe hier weg.