Welchen Sinn hat diese Regel? Sie nutzt niemand außer dem Hersteller von Maschendrahtzaun, der den Kreisverband beliefert. Ein öffentliches Interesse kann ich nicht feststellen.
3) Die Außenzäune zu den Wegen hin und zur Außengrenze der Kleingartenanlage sowie die Gartentore sind Bestandteil der Gartenanlage und dürfen nicht verändert oder eigenmächtig erneuert werden. Jede eigenmächtige Veränderung von Anlagen und Einrichtungen, die sich im öffentlichen Teil der Kleingartenanlage befinden, ist verboten. Hierzu zählen unter anderem das Wegebegleitgrün sowie die Grünstreifen und Hecken vor den Gärten.
Kommentare
am 03. Apr. 2022
um 11:26 Uhr
Das ist starker Tobak. Haben
Das ist starker Tobak. Haben Sie sich schon einmal die "Grünstreifen" VOR den Gärten angesehen? Fahren Sie mal zur Köhlstraße. Nebeneingang. Da vergessen Sie alles. Der sogenannte Grünstreifen ist städtisch. Er ist die Alternative zur Deponie. In diesem ungepflegten Streifen wird alles entsorgt. Müll, Grillabfälle, Grünschnitt, Hausrat. Oder die Pächter stellen ihre nicht mehr funktionstüchtigen Geräte und Stühle einfach vor die letzten Gärten auf den Weg. Und das nicht nur einmal. Es ist kein Sonderfall. Und das, obwohl die Deponie in fünf Minuten zu erreichen ist. Der Rand der "Grünstreifens" ist zugemüllt, der Bürgersteig stark bewachsen von Brombeeren. Hier wäre ein Vorschlag zur Bekämpfung des Müllablegens wichtig. Der Grünstreifen ist nicht einsehbar, wegen dem hohen Bewuchs von Brombeersträucher und Brennnesseln, also ein anonymer Ort seinen Müll loszuwerden. Zuständig ist niemand, Nicht die AWB, nicht der Landschaftsverband, nicht die Stadt und nicht der Kleingartenverein. Hier sind Ratten herzlich willkommen. Ich bin der Meinung, der Umweltschutz fängt schon VOR der Kleingartenanlage an. Man soll nicht mit Steinen werfen, wenn man im Glashaus sitzt.