Ein Verweis auf das Landes-Immissionsschutzgesetz (analog zu den Verweisen in § 4), das Kölner Stadtrecht zum Schutz vor Lärm sowie Ansprechpartner im Konfliktfall wären wünschenswert. Es sollte klar sein, dass es nicht Aufgabe des Vorstands ist, die Einhaltung dieser Ordnung zu überwachen.

verboten