Finde ich gut, wenn der Vorstand Änderungen der Gestaltung beschließen kann.

age sowie die Gartentore sind Bestandteil der Gartenanlage und dürfen nicht verändert oder eigenmächtig erneuert werden. Jede eigenmächtige Veränderung von Anlagen und Einrichtungen, die sich im öffentlichen Teil der Kleingartenanlage befinden, ist verboten. Hierzu zählen unter anderem das Wegebegleitgrün sowie die Grünstreifen und Hecken vor den Gärten.(4) Die Kleingartenanlage ist tagsüber für Besucher*innen und Spaziergänger*innen zugänglich zu halten. Die Außentore der Anlage sind tagsüber bis zum Eintritt der Dunkelheit in der Zeit von 9:00 bis 19:00 Uhr offen zu halten. In den Wintermonaten von Anfang November bis Ende Februar können die Tore abgeschlossen werden. Dadurch entfällt die Streupflicht für die Wege bei Schnee und Glatteis.(5) Es ist sicherzustellen, dass Rettungsfahrzeugen (Notarzt und Feuerwehr) die ungehinderte Zufahrt zur Anlage möglich ist.(6) Ruhezeiten gelten von 22.00 bis 07.00 Uhr sowie an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen und sind von allen Kleingärtnern*innen und Besuchern*innen der Anlage einzuhalten. Annotation schreibenFelder mit (*) sind Pflichtfelder Ihr Kommentar* Abbrechen Speichern

Kommentare

Das ist für alle Kölnerinnen

Das ist für alle Kölnerinnen und Kölner, die leider keinen Kleingarten haben/bekommen, besonders wichtig. Denn Grünflächen sollten (für Spaziergänge) allen zugänglich sein und dazu gehören auch die Kleingartenanlagen. Leider sind die Tore trotz der Regelung, sie zwischen März und Oktober tagsüber offen zu halten, häufig zugeschlossen.