Masterplan Sauberkeit
Lokale/Gewerbe und ihre Anliegerpflicht
Lokale/Gewerbe und ihre Anliegerpflicht
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21-40 Jahre
Ehrenfeld
Hallo und danke für die Beteiligungsmöglichkeit,
vor Büdchen, Friseurläden, Sportwettenlokalen, Kneipen, Bars etc. liegen ohne Ende Zigarettenkippen und Kronkorken.
Müssen die Ladenbesitzer*innen nicht dafür sorgen, dass die Hinterlassenschaften ihrer Kundschaft nicht auf dem Gehweg landen und dort liegen bleiben? Wer ist für die Sauberkeit vor dem Lokal verantwortlich?
Das würde ich gerne von der Stadtverwaltung wissen.
Die Stadt könnte doch dem Gewerbe vorschreiben, Zigarettenstummel und Kronkorken (oder auch Pfandflaschen) vor dem eigenen Lokal einzusammeln und diesen Recycling-Systemen zu übergeben (Tobacycle oder blechwech zB).
Kommentare
Moderationskommentar Liebe*r…
Moderationskommentar
Liebe*r Nutzer*in,
ich habe Ihre Frage an die AWB weitergeleitet. Diese hat wie folgt geantwortet:
Wir verweisen an dieser Stelle auf die Kölner Stadtordnung, die das Thema „Verunreinigung im Bereich von Imbissstuben, Schnellrestaurants und sonstigen Gewerbebetrieben“ in §5 aufgreift und die Pflichten:
1) An Imbissstuben, Kiosken, Trinkhallen, Schnellrestaurants, Backstuben und Ähnlichem
sind von der Betreiberin oder dem Betreiber Abfallbehälter in ausreichender Größe sichtbar
aufzustellen oder anzubringen und rechtzeitig zu leeren.
(2) Abfälle, die im Umkreis von 50 m um einen Gewerbebetrieb anfallen und diesem
zuzuordnen sind, sind von der gewerbetreibenden oder der verantwortlichen Person vor Ort
unverzüglich zu entfernen.
(3) Vor Gewerbebetrieben, die unter das Nichtraucherschutzgesetz NRW fallen, sind
geeignete Behälter zur Entsorgung von Zigarettenkippen von rauchenden Gästen aufzustellen
oder anzubringen und rechtzeitig zu leeren.
Viele Grüße
Ihr Moderationsteam