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Lokale/Gewerbe und ihre Anliegerpflicht

Masterplan Sauberkeit

Lokale/Gewerbe und ihre Anliegerpflicht

21-40 Jahre
Ehrenfeld

Hallo und danke für die Beteiligungsmöglichkeit,
vor Büdchen, Friseurläden, Sportwettenlokalen, Kneipen, Bars etc. liegen ohne Ende Zigarettenkippen und Kronkorken.
Müssen die Ladenbesitzer*innen nicht dafür sorgen, dass die Hinterlassenschaften ihrer Kundschaft nicht auf dem Gehweg landen und dort liegen bleiben? Wer ist für die Sauberkeit vor dem Lokal verantwortlich?
Das würde ich gerne von der Stadtverwaltung wissen.
Die Stadt könnte doch dem Gewerbe vorschreiben, Zigarettenstummel und Kronkorken (oder auch Pfandflaschen) vor dem eigenen Lokal einzusammeln und diesen Recycling-Systemen zu übergeben (Tobacycle oder blechwech zB).

Kommentare

Gespeichert von Moderation am Fr., 11.08.2023 - 13:45

Moderationskommentar

Liebe*r Nutzer*in,

ich habe Ihre Frage an die AWB weitergeleitet. Diese hat wie folgt geantwortet:

Wir verweisen an dieser Stelle auf die Kölner Stadtordnung, die das Thema „Verunreinigung im Bereich von Imbissstuben, Schnellrestaurants und sonstigen Gewerbebetrieben“ in §5 aufgreift und die Pflichten:

 

1) An Imbissstuben, Kiosken, Trinkhallen, Schnellrestaurants, Backstuben und Ähnlichem

sind von der Betreiberin oder dem Betreiber Abfallbehälter in ausreichender Größe sichtbar

aufzustellen oder anzubringen und rechtzeitig zu leeren.

 

(2) Abfälle, die im Umkreis von 50 m um einen Gewerbebetrieb anfallen und diesem

zuzuordnen sind, sind von der gewerbetreibenden oder der verantwortlichen Person vor Ort

unverzüglich zu entfernen.

 

(3) Vor Gewerbebetrieben, die unter das Nichtraucherschutzgesetz NRW fallen, sind

geeignete Behälter zur Entsorgung von Zigarettenkippen von rauchenden Gästen aufzustellen

oder anzubringen und rechtzeitig zu leeren.

 

Viele Grüße

Ihr Moderationsteam

 

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