Höhenentwicklungskonzept für die Innere Stadt Köln
Höhenentwicklung in der Innenstadt (Altstadt und Neustadt)
Höhenentwicklung in der Innenstadt (Altstadt und Neustadt)
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Im HEK sind keine Grundsätze erkennbar, die das fortschreidende Hochzonieren von Neubauten in Alt- und Neustadt, insbesondere angrenzend an die Schutzbereiche der romanischen Kirchen, auf Höhen zwischen 22 und 39 m verhindern. Dabei werden städtebauliche Fehlentwicklungen der vergangenen Jahrzehnte in der Umgebung als Maßstab für eine größere Gebäudehöhe angenommen. Beispielhaft seien die Wallarkaden am Rudolfplatz genannt. Eine zusätzliche Ausweisung von Schutzzonen um profane Denkmale ist daher dringend erforderlich.
Freundliche Grüße
hpv