Parkflächen und Fußwege auf vorhandenen Bürgersteigen
Laut Empfehlungen des Planungsregelwerks der Bundesregierung sollen Gehwege mindestens 2,5m breit sein. In Köln ist das selten der Fall. Vielmehr werden vorhandene breite Bürgersteige u.a. durch ausgewiesene Parkflächen und auch durch geduldetes verkehrswidriges Parken so weit verkleinert, dass Menschen (selbst ohne Kinderwagen oder ähnliches) nicht nebeneinander her oder aneinander vorbei gehen können. Teilweise gilt das sogar für belebte Einkaufsstraßen und anderweitig sehr frequentierte Fußverkehrsstrecken.
Die Stadt sollte daher sämtliche Parkflächen auf Bürgersteigen auf ihre Konformität mit den aktuellen Standards und Zielen prüfen und ihr Ermessen bei der jeweiligen Neuentscheidung unter Berücksichtigung der Interessen des Fußverkehrs und des Leitbilds für eine bessere Mobilität ausüben. Mindestens sollte jedoch überall die geltende Rechtslage durchgesetzt und Duldungen eingestellt werden.