Besser durch Köln. Der nachhaltige Mobilitätsplan
Handlungsbedarf
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Organisation und Mobilitätsmanagement
Würde die Kommune nur alleine das umsetzen, was gesetzlich vorgeschrieben ist (laut STVO), wäre es ein Meilenstein für die Fußgängerrechte. Sorry für das harte Urteil, aber der Fisch stinkt vom Kopf her – heißt es so schön. Der Kündigung des Fußgängerbeauftragten der Stadt Köln ist nichts mehr beschönigend hinzuzufügen. Bis heute kann niemand bei der Stadt sagen, welche Sanktionen ein Escooterbetreiber zu erwarten hat, wenn er nicht die vorgeschriebenen Kontaktdaten für die Meldung falsch parkender Fahrzeuge auf seinen Geräten hat...