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Unzulässige Beschilderung

Pilotprojekt Schulstraßen

Unzulässige Beschilderung

Lindenbornstraße
Am Pistorhof

Eine Beschilderung „Verbot der Einfahrt“ in Verbindung mit einer zeitlichen Beschränkung auf einem Zusatzschild wäre nach der Straßenverkehrsordnung überhaupt nicht zulässig!

Auch wenn eine solche Schulstraße absolut sinnvoll ist, so bedarf es jedoch auch einer rechtlich korrekten Ausführung.

Es wäre peinlich, wenn das Projekt Schulstraße bereits vor Beginn gestoppt bzw. verschoben werden müsste…

Kommentare

Gespeichert von Moderation am Mi., 01.03.2023 - 12:01

Moderationskommentar

Liebe*r Nutzer*in,

vielen Dank für Ihren Beitrag. 

Die verwendete Verkehrszeichenkombination ist verständlich und nach Bewertung durch die Beteiligten in ausgeführter Form möglich. Durch Anwendung von Zeichen 267 Straßenverkehrs-Ordnung (Verbot der Einfahrt) in Verbindung mit bedarfsweise eingedrehter Sperre ist die Regelung eindeutig. Die ersten durchgeführten Sperrungen haben keine Probleme erkennen lassen.

Viele Grüße
Ihr Moderationsteam

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