Pilotprojekt Schulstraßen
Unzulässige Beschilderung
Unzulässige Beschilderung
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Gast
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Lindenbornstraße
Am Pistorhof
Eine Beschilderung „Verbot der Einfahrt“ in Verbindung mit einer zeitlichen Beschränkung auf einem Zusatzschild wäre nach der Straßenverkehrsordnung überhaupt nicht zulässig!
Auch wenn eine solche Schulstraße absolut sinnvoll ist, so bedarf es jedoch auch einer rechtlich korrekten Ausführung.
Es wäre peinlich, wenn das Projekt Schulstraße bereits vor Beginn gestoppt bzw. verschoben werden müsste…
Kommentare
Kommentar scheint zu stimmen…
Kommentar scheint zu stimmen: hier wird das erklärt: https://www.stvo2go.de/unechte-einbahnstrasse-regeln/#unechte-einbahnst…
Bin gespannt, was die Stadt nun tut. Start am Montag ist ja so öffentlich nicht möglich…
Moderationskommentar Liebe*r…
Moderationskommentar
Liebe*r Nutzer*in,
vielen Dank für Ihren Beitrag.
Die verwendete Verkehrszeichenkombination ist verständlich und nach Bewertung durch die Beteiligten in ausgeführter Form möglich. Durch Anwendung von Zeichen 267 Straßenverkehrs-Ordnung (Verbot der Einfahrt) in Verbindung mit bedarfsweise eingedrehter Sperre ist die Regelung eindeutig. Die ersten durchgeführten Sperrungen haben keine Probleme erkennen lassen.
Viele Grüße
Ihr Moderationsteam