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Weiß jemand, ob man als Individualbürger gegen d...

Verkehrsversuch Venloer Straße
Frage

Weiß jemand, ob man als Individualbürger gegen die Maßnahmen klagen kann? Oder kann man hier nur mit Bürgerbegehren gegen das Verkehrskonzept vorgehen?

Kommentare

Gespeichert von Gast am Mo., 13.11.2023 - 08:01

Kann man, als Anwohner und/oder Eigentümer hat man Rechte.
So wurde z.B. der Gießener Verkehrsversuch durch die Klage /Eilantrag zweier Anwohner gestoppt.

In Deutz hat eine Initiative geklagt. Scheinbar gab es vorher einige andere Versuche, die Stdt zumEeinlenken zu bringen, so "Express". Aber die Stadt hat darauf gar nicht reagiert.

Gespeichert von Gast am Fr., 17.11.2023 - 22:39

Ich würde mich einer Klage anschließen. Der Verkehr auf der Subbelrather ist eine Zumutung und mit der Kombination aus Straßenbahn, ÖPNV-Bussen, Autos und Rädern für Fußgänger lebensgefährlich - und auch gefährlicher als es die Venloer jemals war.

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