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Verkehrsregelung ist von allen einzuhalten

Pilotprojekt Schulstraßen

Verkehrsregelung ist von allen einzuhalten

Ich bin Elternteil
Lindenbornstraße

Die Stadt Köln sollte dafür sorge tragen, dass die eingeführte Verkehrsregelung von allen Verkehrsteilnehmenenden eingehalten wird. Dies gilt insbesondere für Unternhemen, die der Stadt Köln nahestehen, wie z.B. der AWB, bzw. für solche durch die Stadt Köln unmittelbar beauftragten Unternhemen. Unverständlich ist, warum es um 8 Uhr mogens zwingend erforderlich ist in einer "Schulstraße" Sperrmüll abzuholen oder Parkscheinautomaten zu leeren, um damit im Getümmel mehrere Hundert Schülerinnenen und Schüler für eine noch unübersichtlichere Verkehrssituation zu sorgen.

Kommentare

Gespeichert von Moderation am Mo., 23.10.2023 - 16:14

Moderationskommentar 

Liebe Nutzer*in, 

anbei erhalten Sie die Rückmeldung der Fachverwaltung: 

Für die von Ihnen angesprochenen Fahrzeuge gelten grundsätzlich die Sonderrechte der Straßenverkehrs-Ordnung. Diese dürfen auf "Straßen und Straßenteilen und auf jeder Straßenseite in jeder Richtung zu allen Zeiten fahren und halten, soweit ihr Einsatz dies erfordert". 

Die AWB und die beauftragte Firma wurden über das Pilotprojekt informiert und gebeten, die Sperrzeiten bei ihrer Einsatzplanung zu berücksichtigen. Aufgrund der teils komplexen Touren und des dortigen Zeitdrucks gelingt dies jedoch leider nicht immer.

 

Viele Grüße

Ihre Stadt Köln 

Gespeichert von Gast am So., 29.10.2023 - 06:36

... die grundsätzliche Möglichkeit der Fahrzeugführenden die Sonderrechte nach der StVO in Anspruch zu nehmen, erklärt aber nicht, von diesen in den beispielhaft genannten Einsätze Gebrauch zu machen, zumindest ist die zwingende Erfordernis nicht zu erkennen.

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