Stellungnahme zum Pilotprojekt für Anwohner
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir vertreten anwaltlich einige Anwohner der Straße Am Pistorhof. Von diesen wird nicht akzeptiert, dass die Zufahrt zu ihren Wohnhäusern zweimal täglich in wichtigen Kernzeiten deshalb gesperrt ist, weil Eltern meinen, ihr Kind täglich dorthin per Pkw bringen zu müssen. Das Zufahrtsverbot stellt eine nicht hinnehmbare Einschränkung für die Anwohner dar, insbesondere für Arbeitnehmer, aber auch für ältere und behinderte Anwohner, die für Einkäufe und Arztbesuche auf ihr Auto angewiesen sind.
Sollte eine entsprechende Allgemeinverfügung erfolgen, sind wir gehalten dagegen vorzugehen. Schon jetzt prüfen wir die Rechtslage bezüglich des einjährigen (!) Pilotprojekts.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Wester
Rechtsanwalt
Wester Rechtsanwälte
Kommentare
Ich verweise auf einen…
Ich verweise auf einen interessanten Beitrag zu diesem Thema mit dem Titel
"Argumentation der Stadt greift nicht"
von Mi., 08.03.2023 - 17:46
Eine sachliche und persönliche Betrachtung "von Außen":
Die Stadt argumentiert pro Pilotprojekt "Schulstraße" insbesondere mit
- Verkehrsberuhigung, Unterbinden von sogenannten Eltern-Taxis
- Sicherer Schulweg
- Bewegung und Ausgleich für die Kinder
Eine Umsetzung der sogenannten Schulstraßen erfolgte durch die Stadt mit zeitlich begrenzten Einfahrtverboten für KFZ, also mit Verkehrsverboten.
Ein solches Verkehrsverbot erziehlt seine Wirkung regelmäßig nur, wenn es auch konsequent durch die zuständige Behörde kontrolliert wird. Zuständig ist hier die Polizei. Diese kann aber wahrscheinlich nur sehr sporadisch Kontrollen gewährleisten. Sonstige Personen an den Sperrstellen, zum Beispiel Eltern, sind nicht berechtigt in den Straßenverkehr einzugreifen um das per Beschilderung angeordnete Einfahrtverbot durchzusetzen. Zumindest fraglich erscheint dazu bereits jetzt, ob diese sonstigen Personen überhaupt berechtigt sind, Sperreinrichtungen selbstständig auf die Fahrbahn zu stellen und wieder zu entfernen. Hierzu bedarf regelmäßig einer behördlichen Genehmigung in Form einer Anordnung gegenüber einem bestimmten Adressaten. Hier stellt sich auch die Frage der Haftung bei Schäden durch unsachgemäße Aufstellung dieser Sperreinrichtungen durch diese sonstigen Personen.
Die umgesetzte Maßnahme in der durch die Stadt gewählten Form [...]
2[...] muss jedoch auch…
2[...] muss jedoch auch geeignet, erforderlich und angemessen sein.
Eine solche Prüfung dürfte zunächst auch die Einrichtung und Kontrolle eines absoluten Halteverbots als milderes Mittel gegenüber einem Verkehrsverbot umfassen. Die Stadt gibt hier an, für die Kontrolle eines Halteverbots vor den Schulen nicht genügend Personal zu haben. Dies gilt jedoch wahrscheinlich auch für die Polizei zur Kontrolle des Einfahrtverbotes.
Am Beispiel Lindenbornstraße ist hier außerdem festzustellen, dass für den betroffenen Straßenabschnitt zuvor überhaupt kein absolutes Halteverbot für die Fahrbahn bestand. Lediglich ein zeitlich beschränktes Parkverbot für einen kleinen Teil der Straße ist vorhanden. Somit kann auch das Argument der Nichtbeachtung von Halteverboten nicht greifen.
Ein solches Verkehrsverbot, wie es die Stadt erlassen hat, berührt ganz erheblich die Belange der Anwohnenden der betroffenen Straße sowie weiterer Personen, insbesondere derer, die den sogenannten Anliegerbegriff erfüllen. Bei angemieteten bzw. privateigenen Stellplätzen kann die Einschränkung in der Erreichbarkeit durchaus als schwerwiegend bezeichnet werden, unabhängig von der zeitlichen Beschränkung des Verkehrsverbots. Hierbei muss auch berücksichtigt werden, dass die Einschränkungen nicht in verkehrsarmen Zeiten bestehen, sondern eben genau zu Zeiten des allgemeinen Berufsverkehrs. Auch dies muss bei der Prüfung der Angemessenheit berücksichtigt werden. Dies ist dem Anschein nach nicht erfolgt.
3[...] Dies ist dem Anschein…
3[...] Dies ist dem Anschein nach nicht erfolgt. Die Stadt gibt in diesem Zusammenhang auch an, dass sie derzeit rechtlich keine Möglichkeit hat, per Beschilderung Anwohnende vom Verkehrsverbot auszunehmen und auf eine diesbezügliche Änderung der Straßenverkehrsordnung hofft.
Zur Erhöhung der Sicherheit des Schulweges ist das Verkehrsverbot auch eher nicht geeignet. Die Lindenbornstraße ist ohnehin eine Nebenstraße, bei der Straße Am Pistorhof handelt es sich sogar um eine Sackgasse. Um Querungen der Straße zu erleichtern, wären hingegen beispielsweise die Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 20 Stundenkilometer sowie die Einrichtung von Querungshilfen geeignet und gegenüber einem Verkehrsverbot ein milderes Mittel.
Auch zur tatsächlichen Verbannung der sogenannten Eltern-Taxis ist die Maßnahme nicht geeignet, da diese problemlos außerhalb des gesperrten Bereiches halten können. Hier kann also lediglich eine Verlagerung dieses Phänomen erwartet werden.
Die Förderung von Bewegung und Ausgleich von Kindern kann kein Argument für ein Verkehrsverbot darstellen, da zum Erreichen der jeweiligen Schule als zu Fuß Gehende ohnehin nur der Gehweg genutzt werden darf. Die Fahrbahn ist weiterhin dem Verkehr mit Fahrzeugen vorbehalten.
Fazit:
Die vorgenommene Maßnahme der Stadt in Form eines Verkehrsverbots halte ich weder für geeignet, noch für erforderlich, noch für angemessen. Geeignetere und angemessenere Maßnahmen stehen zur Verfügung, die zunächst hätten [...]
4[...] erprobt werden können…
4[...] erprobt werden können und nach meinem Dafürhalten sogar eine tatsächliche Wirkung zu Gunsten der Schulwegsicherheit erzielt hätten. Zur Einführung einer sogenannten Schulstraße in der erwünschten Form, wäre ein Zuwarten auf rechtliche Änderungen, die eine Ausnahme von Anwohnenden von Verkehrsverboten ermöglichen, zumutbar. Eine tatsächliche und unmittelbare Gefahrenlage, die ein solches Verkehrsverbot unbedingt und ohne Zuwarten erforderlich machen würde, ist beim besten Willen nicht erkennbar.
Zuständige Aufsichtsbehörde ist im Übrigen das Verkehrsdezernat der Bezirksregierung Köln.
Es gibt Anwohnende, die auf…
Es gibt Anwohnende, die auf ihr Auto angewiesen sind. Doch besonders in der Stadt gibt es auch Anwohnende, die auf eine sichere Mobilität ohne Auto angewiesen sind. Ältere Menschen bewegen sich nach der Studie Mobilität in Deutschland besonders häufig zu Fuß zurück, das Auto spielt ab ca. 70 Jahren eine immer geringere Rolle. Das Argument zieht also nicht, besonders nicht in Ehrenfeld. Die Sicherheit der nicht-motorisierten Verkehrsteilnehmenden ohne zwei Tonnen Blech um sich rum würde ich doch höher gewichten, als das Bedürfnis, jederzeit mit seinem Auto in der Stadt rumfahren zu können.
Lieber Herr Wester (und…
Lieber Herr Wester (und Anwohner), ich glaube da liegt ein Missverständnis vor - die Schulstraße ist nicht deshalb da "weil Eltern meinen, ihr Kind täglich dorthin per Pkw bringen zu müssen" sondern weil genug Eltern genau das nicht wollen! Wenn alle Kinder sicher (zu Fuß/mit dem Rad oder Roller) zur Schule kommen können werden sie dies tun.
Bitte weisen sie die Anwohner die sie vertreten allerdings auch daraufhin dass die aktuelle Situation zu einer enormen Steigerung der Luftqualität beiträgt was sich speziell auf die Gesundheit der Anwohner auswirken wird (hier auch das Stichwort "Feinstaub" berücksichtigen) - Schulstraßen haben in anderen Ländern schon zu einer enormen Aufwertung der Lebensqualität der Anwohner geführt.
Luft Qualität wir sich nicht…
Luft Qualität wir sich nicht verbessern nur weil 5-10 Eltern Taxis wenniger am Tag in die Straße fahren,ich frage mich wirklich ob manche Leute wirklich das selber glauben was hier rein schreiben?