»Schulferien« vs. »Anwohner frei«
Guten Tag!
Nun hat die Verwaltung – sinnvollerweise – die Verkehrszeichen dahingehend geändert, dass eine Geltung der Einfahrtsperre an Feiertagen sowie in Schulferien nicht mehr besteht.
So weit so gut.
Nur habe ich das Wort »Schulferien« auf Verkehrszeichen in der Straßenverkehrsordnung und ihren Anlagen nicht gefunden.
Die Stadt argumentiert in anderer Sache – nämlich beim Thema Ausnahme für Anwohner – damit, dass es dafür kein Verkehrszeichen gebe, da »Anlieger frei« auch weitere Personengruppen, beispielsweise Besucher, mit einschließt.
Nun haben wir doch einen Widerpruch.
Schulferien werden ohne Grundlage in der Straßenverkehrsordnung auf dem Verkehrszeichen genannt, ein Verkehrszeichen »Anwohner frei« sei jedoch nach Angaben der Verwaltung nicht realisierbar, weil die Straßenverkehrsordnung den Begriff nicht kennt.
Hier bitte ich doch sehr um eine Sachaufklärung durch die Verwaltung. Wenn – ohne Grundlage in der Straßenverkehrsordnung – das Wort »Schulferien« genutzt werden kann, so muss dies auch für das Wort »Anwohner« gelten.
In dem Wissen, dass eine Betroffenheit vieler vorliegt, bitte ich in diesem Forum um ausführliche Stellungnahme.
Kommentare
Die Stadt Köln überschreitet…
Die Stadt Köln überschreitet hier eindeutig ihre Grenzen.Alles nur aus blinden Enthusiasmus heraus.Hätte Ich vor 30 Jahren gewusst wie sich das hier Am Pistorhof verändert wäre ich nie hier eingezogen.Aber es war wirklich schön hier bevor diese Montessori Schule gebaut wurde.Schon in der Bauphase habe ich zu meinem Mann gesagt das unsere kleine Straße sowas nicht aushält. Wir waren aber der Überzeugung das es eine Zufahrt von der Äußeren Kanalstr.geben wird.Und auch das die Lehrerparkplätze auf der hinteren Seite abgelegt werden.Meiner Meinung nach ist es schon von Anfang an eine Fehlplanung gewesen.Und jetzt muss man sich sagen lassen man könne ha wegziehen.
Wann gibt's denn hier eine…
Wann gibt's denn hier eine Stellungnahme von der Stadt?!
Moderationskommentar Liebe…
Moderationskommentar
Liebe Nutzer*in,
wir haben Ihren Beitrag an die Fachdienststelle weitergeleitet und folgende Rückmeldung erhalten:
Der Begriff des Anliegers respektive Anwohners ist in Gesetzgebung und Rechtsprechung klar definiert und daher nicht wandelbar. Die Verwendung von Zusatzzeichen mit der Angabe von Zeiten und Tagen jedoch ist nach Maßgabe der Straßenverkehrs-Ordnung grundsätzlich vorgesehen.
Viele Grüße
Ihr Moderationsteam