Lage der Laternen auf Fußverkehrsfreundlichkeit prüfen
Guten Tag, im Zuge der Erneuerung sollte geprüft werden, ob die vorhandenen Masten in Zukunft besser aufgestellt werden können, sodass sie keine Gefährdung für den Fuß- oder Radverkehr darstellen. Meiner Meinung sollten Laternen wenn möglich in "Multifunktionsflächen", also in einer Achse mit Autoparkplätzen stehen, oder falls nicht vorhanden, möglichst nah an einer Hauswand bzw. am Rande des Gehweges. Heute stehen diese oft dort auf dem Rand zwischen Geh- und Radweg, sodass der lichte Raum des Radweges eingeschränkt ist.
Kommentar der Verwaltung
Vielen Dank für Ihre Nachricht.
Die Rhein Energie plant die Beleuchtungsanlagen unter Berücksichtigung und im Zusammenspiel der aktuellen Beleuchtungsnorm und der größtmöglichen Wirtschaftlichkeit. Ziel ist eine größtmögliche gleichmäßige Ausleuchtung ohne Dunkelzonen.
Eine Aufstellung der Leuchten - wie von Ihnen vorgeschlagen - entweder in einer Achse mit Parkflächen oder möglichst nah zu den Hauswänden, widerspricht dem Ziel einer möglichst gleichmäßigen Ausleuchtung von Fahrbahn und Gehweg und damit der Richtlinie zur Straßen- und Wegebeleuchtung. Zudem müssten für alle Leuchten unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten (Einfahrten, Eingänge et cetera) neue Standorte für die Masten gefunden werden. Dies würde auch für die Standorte gelten, an denen nach aktueller Planung nur ein Leuchtenwechsel stattfinden soll.
Im Anschluss daran müssten die Beleuchtungsmaste mit neuen Stromanschlüssen versorgt werden. Dies hätte einen wesentlich größeren Tiefbauaufwand zur Folge. Die Gesamtkosten der Maßnahme würden dadurch erheblich steigen.
Die derzeitigen Standorte der Leuchten befinden sich - bis auf wenige Ausnahmen in der Nähe von Überwegen - jeweils auf dem Teil des Gehweges, welcher an den Radweg angrenzt. Da die Masten nicht in den Radweg hineinragen, ist keine Einschränkung des Radverkehrs ersichtlich.
Viele Grüße
Ihr Bauverwaltungsamt