Nach der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen in der Fassung vom 3. Mai 2022 trägt das Land die Kosten in Höhe des Anliegeranteils durch Erstattung an die Stadt Köln.
Gleichwohl ist eine Beitragsermittlung nach dem Straßenausbaubeitragsrecht in § 8 des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) und der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Köln erforderlich. Nähere Informationen zum Verfahren einer Beitragserhebung entnehmen Sie gern dem zum Download angebotenen Informationsblatt.
Bei der Amsterdamer Straße handelt es sich um eine Hauptverkehrsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 3 der Straßenbaubeitragssatzung. Daraus errechnet sich ein Anliegeranteil von 30 Prozent. Die geschätzten Kosten für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Amsterdamer Straße Straße betragen rund 321.300 Euro. Der Anliegeranteil beträgt damit etwa 96.400 Euro. Da die Anliegeranteile zu 100 Prozent vom Land Nordrhein-Westfalen übernommen werden, soll die Höhe der von den Anlieger*innen zu zahlenden Beiträge auf 0 Euro festgesetzt werden.
Sie erhalten gemäß § 8a KAG NRW Gelegenheit, uns zu der geplanten Erneuerungsmaßnahme vor abschließender Entscheidung Ihre Meinung mitzuteilen.
Alle vorstehenden Angaben zu der Erneuerungsmaßnahme, der Technik und den Kosten geben den Stand der gegenwärtigen Erkenntnisse wieder. Änderungen sind im Zuge der fortschreitenden Ausführungsplanung möglich und bleiben vorbehalten.