Direkt zum Inhalt

Schulstraßen in Bonn sind generell für Anwohner und deren Besucher geöffnet

Pilotprojekt Schulstraßen

Schulstraßen in Bonn sind generell für Anwohner und deren Besucher geöffnet

Ich bin Anwohner*in

Nach einem aktuellen Artikel des Generalanzeigers (https://ga.de/bonn/beuel/schulstrassen-in-bonn-testphase-in-beuel_aid-9…) hat die Stadt Bonn nun ebenfalls Schulstraßen eingerichtet. Mit dem Unterschied zu Köln, dass man dort generell Berechtigungsscheine für Anwohner und deren Besucher ausstellt, sodass für diese eine Einfahrt zu jeder Zeit uneingeschränkt möglich ist.

Da stellt sich doch hier die Frage, warum geht es in Bonn, aber nicht in Köln?

Als Anwohner bitten wir daher um eine Stellungnahme seitens der Stadt Köln, warum man nicht wie in Bonn verfährt. Offenbar ist dies rechtlich ohne weiteres möglich.

Dies würde die meisten Diskussionen hier obsolet machen und wieder Ruhe einkehren lassen.

Ein "Weiter so" nach Ablauf des Jahres mit einem weiteren Aussperren der Anwohner wird es ja offensichtlich nicht geben können. Das Stimmungsbild ist hier ja eindeutig.

Und schließlich haben die Probleme nicht die Anwohner verursacht, sondern nur die Elterntaxis.

Kommentare

Gespeichert von Gast am Fr., 29.09.2023 - 12:24

Stadt Köln ihre Eklärung hierzu er erbeten!Laut ihrer Aussage ihrer sei das wegen Stwo nicht möglich!Aber in Bonn geht das Gesetzlich?Die Verkehres Ordnung ist Deutschland gleich!

Gespeichert von Moderation am Mi., 04.10.2023 - 11:33

Moderationskommentar

Liebe Nutzer*in,

vielen Dank für Ihre Nachricht!

 

In welchem Umfang seitens der Stadtverwaltung Bonn im Rahmen des Verkehrsversuches Ausnahmen getroffen wurden beziehungsweise werden, liegt in der Zuständigkeit der Stadt Bonn. Wir haben bei den zuständigen Stellen nachgefragt und informieren Sie gerne, wenn uns neue Erkenntnisse vorliegen.

Eine Übertragung einer generellen Ausnahmeregelung für alle Anwohner*innen ist in Köln aufgrund der ca. 300 Schulstandorte jedoch kaum umsetzbar.  

 

Viele Grüße

Ihre Stadt Köln 

Gespeichert von Gast am Fr., 06.10.2023 - 14:58

Die Antwort der Stadt ist irgendwie unlogisch.

Es geht doch überhaupt nicht um alle Abwohner*innen im Umfeld aller Kölner Schulen. Es geht doch nur um die, die an den Schulen mit "Schulstraßen" wohnen. Und das sind ja bei weitem keine 300 Schulen.

Wo also ist das Problem, nicht so wie in Bonn zu verfahren?

Warum sperrt die Stadt die Anwohner*innen weiterhin konsequent aus?

Die Stadt ist eindeutig berechtigt generelle Ausnahmegenehmigungen für bestimmte Personengruppen, beispielsweise für alle Anwohner*innen an Schulstraßen, zu erteilen.

Es könnte eigentlich so einfach sein. Aber scheinbar hat die Stadt kein Interesse an einer einfachen Lösung zu Gunsten der Anwohner*innen.

Gespeichert von Gast am Sa., 07.10.2023 - 16:17

Dem Kommentar des Gastes vom 06.10. schließe ich mich vollumfänglich an! Der Moderationskommentar geht definitiv an der Sachlage vorbei.
Langsam beginnt es mich zu interessieren, warum wohl die Verantwortlichen der Stadt Köln sich so konsequent zu weigern scheinen wegen der Sondergenehmigungen zum Einfahren für die Anwohner…Es geht schließlich nur um die wenigen Schulen, die an dem Pilotprojekt teilhaben, hier speziell um die Anwohner der Rosenmaarschule.
Das sollte doch eigentlich alles kein Problem sein…

Gespeichert von Gast am Mo., 09.10.2023 - 00:25

Warum sollte so eine Abfrage nicht möglich sein sollte, erschließt mir auch nicht,ohne der Stadt hier zu nahe zu treten, hier scheint es sich nur eine schlechte Ausrede zu handeln.

Gespeichert von Moderation am Do., 12.10.2023 - 12:23

Moderationskommentar

Liebe Nutzer*innen,

vielen Dank für Ihre Kommentare!

Der Weg zur Schule soll für alle Kinder in Köln sicherer werden. Im derzeitigen Pilotprojekt werden die Schulstraßen an vier Standorten getestet und hierzu Erfahrungen gesammelt. Ein Ziel des Pilotprojektes ist zu erproben, ob sich diese Regelung auf alle (circa 300) Schulstandorte in Köln übertragen lassen würde.

Dementsprechend müssten bei dem angesprochenen Vorgehen perspektivisch Ausnahmegenehmigungen für alle Anwohner*innen von 300 Schulstandorten erstellt und an physischen Sperren kontrolliert werden. Dies ist jedoch in der Praxis nicht zu leisten.

Eine Rückmeldung zum Verkehrsversuch der Stadtverwaltung Bonn liegt bisher noch nicht vor. 

 

Viele Grüße

Ihre Stadt Köln

 

Gespeichert von Gast am Do., 12.10.2023 - 22:21

Lieber Moderationskommentator,
derzeit geht es nicht um perspektivische 300 Schulstrassen, sondern nur z.B. um die Anwohner der Rosenmaarschule. das sind vielleicht -geschätzt- 50 Wohneinheiten mit PKW. Das kann doch nicht sooo schwer sein, dafür Ausnahmegenehmigungen zu erstellen. Und kontrollieren tun doch Schulangestellte oder wer auch immer die Einfahrenden sowieso. Was sich daraus perspektivisch ergibt nach dem Ende des "Pilotprojekts" steht doch auf einem ganz anderen Blatt. Vielleicht sollte man sich von Seiten der Stadt mal die Mühe machen, verstehen zu wollen, um was es geht.
Daran scheint es mir zu fehlen. Sie äussern sich konsequent nicht zu der angesprochenen Problematik: Es geht -bisher- nur um die bestehenden derzeitigen zeitlich begrenzten und ärgerlichen Einfahrtverbot für die Anwohner.
Freundliche Grüsse.

Gespeichert von Gast am Do., 12.10.2023 - 22:28

Langsam aber sicher erscheint mir von Seiten der Stadt eine Verzögerungstaktik erkennbar: Nicht reagieren auf die Einwände der Anwohner, bzw. missverstehen und abtun - und "schwupps", plötzlich ist März und damit das "Pilotprojekt" im Sinne der Stadt verlaufen. Irgendwie eine Frechheit...

Gespeichert von Gast am Do., 12.10.2023 - 22:34

Wenn ich den Moderator richtig verstehe, sollen dann später bei 300 Grundschulen jeweils die Anwohner zeitweise von der Zufahrt zu ihren Grundstücken abgehalten werden? Das kann ja lustig werden...
Sie wissen aber, dass die Länder (Österreich, Grossbritannien), die Schulstrassen gesetzlich verankert haben, genau diese Ausnahme. Regelungen per Gesetz geregelt und verankert haben?

Gespeichert von Gast am So., 15.10.2023 - 08:35

Bevor das Projekt nach März 2024 in einen Dauerzustand umgewandelt werden könnte, wäre doch ohnehin zunächst eine Änderung des Straßenverkehrsrechts erforderlich.
Die aktuelle Beschilderung in Form "Verbot der Einfahrt" in Verbindung mit einer zeitlichen Beschränkung lässt die StVO derzeit überhaupt nicht zu. Dass man derzeit davon abweicht, ist nur möglich, da es sich um einen Verkehrsversuch handelt.
Eine Änderung der StVO steht in diesem Sinne jedoch derzeit überhaupt nicht zur Debatte. Zudem es auch aus Gründen der Verkehrssicherheit durchaus Sinn macht, dass ein Verkehrszeichen "Verbot der Einfahrt" nicht mit einer zeitlichen Beschränkung versehen darf.
Daher geht es hier allein um die wenigen Straßen, die derzeit von den im März 2024 auslaufenden Verkehrsversuchen betroffen sind.
Es ist in der Tat sehr verwunderlich, dass die Stadt es hier nicht schafft, den dortigen Anwohnern sowie Personen, die dort einen Stellplatz oder eine Garage haben, eine Ausnahmegenehmigung von dem dortigen Einfahrtverbot zu erteilen.
Bereits jetzt ist doch eigentlich klar, dass vor Umwandlung des Verkehrsversuchs in einen Dauerzustand zunächst eine Änderung des Straßenverkehrsrechts erforderlich ist.
Und hier ist äußerst fraglich, ob das überhaupt und wenn dann noch in dieser Legislaturperiode geschieht.
Auch ich wäre daher an einer Stellungnahme interessiert, was die Stadt denn aktuell tatsächlich von der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach Bonner Vorbild abhält.

Gespeichert von Gast am Do., 19.10.2023 - 16:32

Wann erfolgt denn hier die Stellungnahme der Stadt zu den generellen Ausnahmegenehmigungen für die derzeit vom Verkehrsversuch betroffenen Straßen? Es geht ja nicht um 300 Straßen oder Schulen. Gründe, die dagegen sprechen gibt's ja scheinbar nicht - siehe Bonn.
Danke

Gespeichert von Moderation am Mo., 23.10.2023 - 16:42

Moderationskommentar 

Liebe Nutzer*innen, 

anbei erhalten Sie die Rückmeldung der Fachdienststelle: 

 

Die Stadt Köln hat sich zur Erprobung der verkehrsregelnden Maßnahme „Schulstraße“ für ein Modell entschieden, dass weniger abhängig von der konkreten Örtlichkeit und einer physischen Sperre ist.

Eine vergleichbare Regelung wie in Bonn würde uns keine Erkenntnisse für eine mögliche Ausweitung auf andere Schulstandorte liefern.

Wir bitten um Verständnis, dass wir dem Bonner Beispiel daher nicht folgen werden.

 

Viele Grüße

Ihre Stadt Köln 

Gespeichert von Gast am Mi., 25.10.2023 - 18:22

Sehr geehrte Mitarbeiter der Fachdienststelle,

warum sehen Sie sich nicht in der Lage, präzise auszuformulieren, warum genau die Verhältnisse aus Bonn nicht auf Köln übertragbar sind?
Vielleicht könnten Sie damit ja viel „Luft“ aus der Debatte nehmen…

Ein sehr merkwürdiger Umgang mit den Bürgern/Anwohnern…
Ich verstehe nicht, warum.

Gespeichert von Moderation am Do., 26.10.2023 - 15:15

Moderationskommentar 

Liebe Nutzer*in,

wir haben uns in den vorherigen Antworten sehr bemüht auf Ihre Fragen einzugehen, stellen aber gerne noch einmal eine zusammenfassende Rückmeldung ein:

Der Weg zur Schule soll für alle Kinder in Köln sicherer werden.

Im aktuell stattfindenden Pilotprojekt werden die Schulstraßen an vier Standorten getestet und Erfahrungen gesammelt. Ziel ist es Erkenntnisse zu gewinnen, ob und in welcher Form Schulstraßen auf alle (circa 300) Schulstandorte in Köln übertragen werden können.

Dies bedeutet, dass alle grundsätzlichen Regelungen, welche im Rahmen des Pilotprojektes getroffen werden, sich auch auf alle Schulstandorte übertragen lassen müssten. Eine Regelung, welche lediglich an vier Schulstandorten Anwendung findet, erfüllt diese Kriterien nicht.

Es müsste die Möglichkeit bestehen perspektivisch für alle Anwohner*innen von allen Schulstandorten Ausnahmeregelungen zu erstellen und diese an physischen Sperren zu kontrollieren. Das ist jedoch in der Praxis nicht zu leisten.

Daher werden wir dem Bonner Beispiel nicht folgen.

 

Ich hoffe, dass die Darstellung Ihnen mehr Klarheit bringt.

Sollten Sie noch weitere Rückfragen haben, stellen Sie diese gerne.

 

Viele Grüße

Ihre Stadt Köln 

Gespeichert von Gast am Mi., 15.11.2023 - 12:44

Wissen Sie, wie man den Schulweg ganz einfach ganz sicher macht?
Man verbietet den Eltern, ihre Kinder zu fahren.
Man zwingt Eltern dazu, ihren Kinder das richtige und rücksichtsvolle Verhalten im Straßenverkehr beizubringen.

Cookies UI