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Schilder kaum erkennbar, generelle Ausnahmegenehmigungen für Anwohner und Stellplatzinhaber

Pilotprojekt Schulstraßen

Schilder kaum erkennbar, generelle Ausnahmegenehmigungen für Anwohner und Stellplatzinhaber

Ich bin keins der oben genannten, aber an dem Pilotprojekt interessiert
Lindenbornstraße

Die Schilder, die auf dem Melatengürtel vor der Lindenbornstraße auf die Geltungsdauer der Schulstraße hinweisen sind kaum erkennbar, da die Schrift viel zu klein ist. Da es sich bei dem Melatengürtel um eine Hauptstraße handelt, sollten auch Schilder für Hauptstraßen und nicht für Nebenstraßen verwendet werden. Das betreffende Schild, was auf die Geltungsdauer der Schulstraße hinweist, sollte daher gegen ein Schild eine Nummer größer mit größerer Schrift ausgetauscht werden.

Auch eine größere Infotafel auf dem Melatengürtel ein Stück vorher, also hinter der Weinsbergstraße, welche auf die zeitweise Sperrung der Schulstraße Lindenbornstraße hinweist, wäre sicher sehr sinnvoll.

Ansonsten finde ich die Idee der Schulstraße gut. Aber Anwohner sollten jederzeit ihre Wohnungen beziehungsweise Stellplätze anfahren dürfen. Man könnte ja kostenfrei und generell Ausnahmegenehmigungen analog zu Bewohnerparkausweisen an Anwohner und Stellplatzinhaber ausgeben. Das sollte generell für alle Schulstraßen gelten und dürfte der Stadtverwaltung auch zumutbar sein. Rechtlich dürfte dies kein Problem sein, da die Stadt ja alle möglichen Ausnahmegenehmigungen erteilen kann.

Kommentare

Gespeichert von Gast am Do., 19.10.2023 - 16:34

Wann gibt's denn hier die Antwort der Stadt? Die Schilder sind wirklich kompletter Murks! Nur mit Fernglas kann man die Schrift lesen aus dem Auto.

Gespeichert von Moderation am Fr., 20.10.2023 - 12:21

Moderationskommentar

Liebe Nutzer*in,

die vorgeschriebene Größe von Verkehrszeichen richtet sich grundsätzlich nach den zulässigen Höchstgeschwindigkeiten. Die Herstellung und Montage durch den städtischen Bauhof erfolgt dann nach vorhandenen Standardmaßen, wobei - soweit erforderlich - die Bedeutung der Verkehrszeichen zusätzlich Berücksichtigung findet, d.h. beispielsweise, dass Vorfahrtsschilder größer sein können als Haltverbote.

 

Viele Grüße

Ihre Stadt Köln 

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