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Bewusstsein für Fehlverhalten schaffen

Masterplan Sauberkeit

Bewusstsein für Fehlverhalten schaffen

41-60 Jahre
Innenstadt

Ich lebe in der Innenstadt und habe noch nie erlebt, dass jemand eine Strafe zahlen müsste, weil er eine Kippe weggeworfen hat, auf die Straße gespuckt hat oder Kronkorken durch die Gegend geschnippst hat. Ist das schon Mal passiert? Gibt es eine Statistik dazu? Diese könnte veröffentlicht werden, um deutlich zu machen, dass Köln es ernst meint mit der Müllvermeidung und ein Bewusstsein für dieses problematische Verhalten wecken. Ich bin mir sicher, dass es noch nicht bei allen angekommen ist (auch bei mir leider erst sehr spät). Wie hoch sind eigentlich die Strafen dafür? Auch das wäre Mal interessant zu wissen. Sind sie abschreckend genug?

Kommentare

Gespeichert von Moderation am Mo., 11.09.2023 - 10:52

Moderationskommentar

Liebe*r Nutzer*in,

ich habe Ihre Frage an die Fachdienststelle weitergeleitet. Diese hat wie folgt geantwortet:

„Gemäß § 3 (Verunreinigung und Verunstaltung der öffentlichen Flächen) der Kölner Stadtordnung sind jegliche Verunreinigungen von öffentlichen Flächen verboten. Dies gilt insbesondere auch für das Wegwerfen von Zigarettenkippen und Abfällen. Sofern die Ordnungsdienstkräfte der Stadt Köln einen Missstand oder einzelne Verstöße feststellen, werden die entsprechenden ordnungsbehördlichen Maßnahmen konsequent durchgesetzt.

 

Der Ordnungsdienst der Stadt Köln hat in den Jahren 2022 insgesamt in 878 (2021: 374) Fällen das Wegwerfen von Zigarettenkippen festgestellt und 1791 (2021: 259) Verursachende von sonstigen Verunreinigungen "auf frischer Tat" angetroffen; die Ordnungswidrigkeiten wurden gemäß den Vorgaben des städtischen Verwarnungs- und Bußgeldkataloges entweder vor Ort durch die Erhebung von Verwarnungsgeldern oder durch die Einleitung von Bußgeldverfahren sanktioniert. Zusätzlich wurden stadtweit im Jahr 2022 in 135 Fällen (2021: 78) Verwarnungs- und Bußgelder durch das Umwelt- und Verbraucherschutzamt in Bezug auf wilden Müll verhängt.

 

Spucken und illegale Müllentsorgung, dazu gehört auch das Wegwerfen von Kronkorken, werden dabei in der Regel mit einem Verwarnungsgeld im Rahmen zwischen 30,- und 60,- € geahndet. Bei weggeworfenen Zigarettenkippen bietet der Ordnungsdienst in einfachen Fällen ein Verwarnungsgeld in Höhe von 50 € an. In besonders schweren Fällen wird hingegen ein Bußgeld fällig. Dies kann mit 100€ oder 150€ geahndet werden, je nachdem ob es sich um Wiederholungstäter handelt oder ob die Kippen in Landschaftsschutzgebiete, Kanaleinläufe oder in Sandkästen auf Spielplätzen geworfen werden.

 

Die Ahndung von Verstößen wegen Müllverbreitung, Zigarettenkippen und Spucken ist generell schwierig, da es sich in den meisten Fällen um eine „Sekundentat“ handelt. Es könnten mehr Verstöße geahndet werden, wenn die Identität der Verursacher*innen eindeutig nachgewiesen werden könnte bzw. diese „auf frischer Tat“ beobachtet werden.“

 

Viele Grüße

Ihr Moderationsteam

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