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Verbot von Lebensmittellieferungen in öffentliche Bereiche (Grünflächen etc.)

Masterplan Sauberkeit

Verbot von Lebensmittellieferungen in öffentliche Bereiche (Grünflächen etc.)

41-60 Jahre

Die Auslieferung von Lebensmitteln an Adressen in öffentlichen Bereichen (Grünflächen, wie z.B. der Aachener Weiher) sollte verboten werden.
Dort gibt es weder ausreichend Mülleimer noch ist die Bereitschaft den angelieferten Verpackungsmüll auch wieder zu entsorgen vorhanden.

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