Stärkere Kontrolle gewerblich genutzer Grundstücke - Durchsetzung der Eigentümerpflichten
Viele gewerblich genutzte Flächen werden nur noch unzureichend oder gar nicht mehr gepflegt. Nach BGB verpflichtet Eigentum jeden Eigentümer zu bestimmten Handlungen (Gefahren-/Schadenvermeidung etc.), entweder ihn selbst oder seinen nachrangigen Mieter, wozu auch Müllvermeidung/-beseitigung gehört. Firmen sparen aber die Kosten ein und verringern die entsprechenden Tätigkeiten. Firmeneigene Grün- und Verkehrsflächen werden, wenn überhaupt nur noch seltengereinigt bzw. gepflegt.
Parkplätze und Grünanlagen von Supermärkten sind z. B. reine Abfallsammlungen und große Aschenbecher. Auch die Grünanlagen, Haltestellen und Wege der KVB sind ein hevorzuhebendes Beispiel für die ekelhaft Situation.
Herumliegender Müll wird hier im wahrsten Sinne des Wortes "vom Winde verweht", verottet vor Ort in den Büschen (Plastik-/Verpackungsmüll) oder verunreinigt Regen-/Grundwasser (z. B. durch Zigarettenkippen).
Natürlich sind weder die Firmen selbst (z. B. Supermärkte, KVB) oder deren Mitarbeiter selbst die Verursacher. Vielmehr sind es Besucher oder Kunden dieser Orte und hier meist hirnlose, rücksichtslose, ignorante Menschen.
Dennoch haben die Firmen hier Maßnahmen umzusetzen und für die Beseitigung zu sorgen, was aber nicht erfolgt.
Dies muss verstärkt kontrolliert und unter Androhung von Ordnungsgeld eingefordert werden (auch von der KVB).