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Verkehrszeichenkombi unzulässig

Pilotprojekt Schulstraßen

Verkehrszeichenkombi unzulässig

Lindenbornstraße
Am Pistorhof

Die gewählte Kombination der Verkehrszeichen "Einfahrt verboten" mit einer zeitlichen Beschränkung ist nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) überhaupt nicht zulässig. Die Stadt Köln sollte ihre eigene Maßnahme mal dahingehend prüfen, ob die Vorgaben der Verwaltungsvorschrift bei der Einrichtung der Schulstraßen überhaupt eingehalten wurden - dem ist nämlich offensichtlich nicht so. Die Aussage der Stadt "Die verwendete Verkehrszeichenkombination ist verständlich und nach Bewertung durch die Beteiligten in ausgeführter Form möglich." steht im Gegensatz zu den geltenden Vorschriften. Verwunderlich, dass hier seitens der vorgesetzten Dienststellen noch nicht eingeschritten wurde um den Zustand vor Ort zu heilen.

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