Freiraumgestaltung zwischen Trierer Straße, Moselstraße, Pfälzer Straße und Luxemburger Straße
Wir verlieren unsere Wohnung durch das Konzept
Wir verlieren unsere Wohnung durch das Konzept
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Spielbereiche, Sport- und Spielangebote
Als Anwohner auf einem Gebäude der Triererstr. 61 verlieren wir möglicherweise einen Teil unserer Wohnung. Gemäß Ihrer Planung ist der Vorbau der Wohnung nicht mehr vorhanden. Bitte prüfen Sie, ob dies wirklich im Sinne der Planungen ist.
Kommentare
Liebe*r Nutzer*in, vielen…
Liebe*r Nutzer*in,
vielen Dank für Ihren Beitrag! Wir haben diesen an die Fachdienststelle weitergleitet und folgende Rückmeldung erhalten:
Vielen Dank für Ihren Beitrag und Rückfrage. Das Projekt "Freiraum Trierer Straße" umfasst das städtische Grundstück , das heute überwiegend an zwei Autohandel zur temporären Nutzung vermietet ist. Nach Rechtskraft des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans wird die Stadt Köln die Freiraumplanung und das auf einer angrenzenden städtischen Fläche geplante öffentlich geförderte Wohngebäude realisieren.
Die direkt an dieses Grundstück angrenzenden privaten Grundstücke mit Bestandsgebäuden bzw. Wohnhäusern sind dann von der Planung betroffen, wenn sie Fenster und Türen zu dem geplanten öffentlichen Freiraum besitzen.
Der heute vorhandene Grundstücksstreifen entlang der seitlichen Grundstücksgrenze der Bebauung Trierer Str. 61 ist ein Teilstück des städtischen Grundstücks und wurde zur Zwischennutzung angemietet.
Er wird offenbar als Garten bzw. für einen garagenartigen Anbau genutzt. Diese Fläche soll zukünftig Teil des öffentlichen Spielplatzes werden.
Die Freiraumplanung wurde in diesem Bereich zum Schutz der offenbar auch in den Erdgeschossen vorhandenen Wohnungen angepasst.
Viele Grüße
Ihre Stadt Köln