Freiraumgestaltung zwischen Trierer Straße, Moselstraße, Pfälzer Straße und Luxemburger Straße
Abriss von Gebäuden
Abriss von Gebäuden
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1 Kommentar
Nutzungs- und Aufenthaltsmöglichkeiten
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Frage zu den anliegenden Gebäuden. Wenn ich es richtig verstanden habe, dann geht es in diesem Projekt nur um das Gewerbegebiet. Die Wohnhäuser in der Trierer Straße 61 - 65 sind davon unberührt, richtig?
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Mit freundlichen Grüßen
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Kommentare
Liebe*r Nutzer*in, vielen…
Liebe*r Nutzer*in,
vielen Dank für Ihren Beitrag! Wir haben diesen an die Fachdienststelle weitergeleitet und folgende Rückmeldung erhalten:
Vielen Dank für Ihren Beitrag und Rückfrage. Das Projekt "Freiraum Trierer Straße" umfasst das städtische Grundstück , das heute überwiegend an zwei Autohandel zur temporären Nutzung vermietet ist. Nach Rechtskraft des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans wird die Stadt Köln die Freiraumplanung und das auf einer angrenzenden städtischen Fläche geplante öffentlich geförderte Wohngebäude realisieren.
Die direkt an dieses Grundstück angrenzenden privaten Grundstücke mit Bestandsgebäuden bzw. Wohnhäusern sind dann von der Planung betroffen, wenn sie Fenster und Türen zu dem geplanten öffentlichen Freiraum besitzen.
Der heute vorhandene Grundstücksstreifen entlang der seitlichen Grundstücksgrenze der Trierer Str. 61 ist ein Teilstück des städtischen Grundstücks und wurde zur Zwischennutzung angemietet. Der auch auf dieser Fläche geplante öffentliche Freiraum wurde zum Schutz der Wohnungen angepasst. Siehe dazu die Beantwortung des Beitrags "Angrenzende Wohnungen".
Viele Grüße
Ihre Stadt Köln