Besser durch Köln. Der nachhaltige Mobilitätsplan
Parkanlagen und Grünflächen sind keine Verkehrsflächen!
Parkanlagen und Grünflächen sind keine Verkehrsflächen!
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Übergreifender Hinweis
Parkanlagen und Grünflächen sollten geschützte Erholungsräume für Fußgänger und Freizeitaktivitäten sein.
Sie sollten beim Ausbau des Radverkehrsnetz nicht mit einbezogen werden.
Bzw. Radverkehr so planen, dass er von dem Fuß-und Freizeitverkehr deutlich getrennt ist.