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Ausnahmegenehmigung für Anwohner*innen

Pilotprojekt Schulstraßen

Ausnahmegenehmigung für Anwohner*innen

Lindenbornstraße
Am Pistorhof

Liebe Moderator*innen,

in einem Kommentar zu einem Beitrag haben Sie zum Thema Ausnahmegenehmigungen folgendes angegeben:

"Für das Pilotprojekt Schulstraßen wurde ein stark vereinfachtes Antragsverfahren abgestimmt, dass eine kurzfristige Erteilung möglich macht."

Daraus schließe ich, dass Sie endlich die Belange der Anwohner*innen ernst genommen haben und diese nun problemlos eine Ausnahmegenehmigung zur Einfahrt erhalten können, um den Stellplatz zu erreichen. Das begrüße ich wirklich sehr!!

Da aber sicher nicht viele Anwohner*innen Ihren Kommentar gelesen haben bzw. nicht alle einen Internetzugang haben, wäre es sicher gut, wenn die Stadt Köln mittels Infoschreiben in die Briefkästen informieren oder zumindest eine Pressemitteilung heraus geben würde, damit die lokalen Zeitungen informieren.

Interessieren würde mich zu diesem Thema, ob die Eltern an der Absperrung überhaupt befugt sind, einfahrende Pkw anzuhalten und Ausnahmegenehmigungen zu kontrollieren. Diese Frage richte ich an die Moderator*innen.

Kommentare

Gespeichert von Moderation am Di., 14.03.2023 - 13:32

Moderationskommentar

Liebe*r Nutzer*in,

vielen Dank für Ihren Beitrag.

Die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung ist möglich, sofern triftige Gründe, wie zum Beispiel eine Schwerbehinderung vorliegen. In diesen Fällen kann das Formular, das unten im Kontakt zu finden ist, genutzt werden. So können wir den besonderen Bedarf prüfen und eine passende Lösung finden.

Diesen Hinweis tragen wir gerne oben in den häufig genannten Fragen ein.

Bezüglich Ihrer Frage nach der Befugnis zur Absperrung der Straße durch Eltern, kann ich Ihnen folgendes mitteilen:

Die Aufstellung der Absperrung erfolgt, wie bei Straßenfesten oder ähnlichem, nach fachlicher Einweisung durch engagierte Eltern. Die Stadt Köln hat hierzu eine Anordnung getroffen und steht in enger Abstimmung mit den ehrenamtlichen Helfer*innen. Die Absperrung dient der Verdeutlichung der neuen Regelung Schulstraße und soll die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmenden diesbezüglich erhöhen. Das Verbot der Einfahrt (Beschilderung) wäre aber selbstverständlich auch alleine wirksam. Dabei haben Regelungen im fließenden Verkehr regelmäßig eine höhere Akzeptanz als „einfache“ Haltverbote und lassen sich eben durch die physische Absperrung leichter durchsetzen.

Viele Grüße
Ihr Moderationsteam

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