Rückmeldung eines Bewohners
Unklar, was falsch war um "250 Verbot für Fahrzeuge aller Art" , was heißt: Verbot für alle Fahrzeuge! Krafträder und Fahrräder dürfen verschoben werden. Das Schild wird im allgemeinen Sprachgebrauch auch „Einfahrt verboten“ oder „Durchfahrt untersagt“ genannt. Mit einem Zusatzschild wie „Anlieger frei“ können Anwohner oder Besucher und Lieferanten die Straße passieren.
Gute Idee um Kinder zu betreuen, aber die Umsetzung am Pistorhof ist sehr kurzsichtig. Keine vollständige Lösung für Kinder, aber Kopfschmerzen für die Bewohner. Das Blockieren einer Richtung und das Nichtblockieren der anderen reduzieren Risiken, aber nicht drastisch. Im Fall von Am Pistorhof (Eingang) reichte es aus, einen verlängerten Zaun zu errichten, der es nicht erlaubte, Kinder mit Transportmitteln zu vermischen, damit Eltern anhalten und ihre Kinder in die Hände von Lehrern geben konnten, die diesen sicheren Korridor sicherten. Ich bin auch ein Elternteil und muss meine Kinder zu einer anderen Schule fahren, und der Sperrplan kreuzt meine Rückkehr, also werde ich einfach stehen und auf das Ende der Sperrzeit warten. Bald kommt es zu einem Verkehrskollaps.
Kommentare
Moderationskommentar Liebe*r…
Moderationskommentar
Liebe*r Nutzer*in,
vielen Dank für Ihren Beitrag.
Leider ist es nicht möglich, ein generelles Verkehrsverbot auszusprechen und die Anwohner*innen hiervon auszunehmen, um die Straßen durch weniger Autos sicherer für die Kinder zu machen. Das Verkehrsrecht kennt hierbei nur den Begriff des „Anliegers“ und versteht darunter
- Menschen, die die gesperrte Straße bewohnen (Anwohner*innen)
- Eigentümer*innen und Nutzungsberechtigte eines Grundstücks und
- Menschen, die mit diesen Anwohner*innen, Eigentümer*innen oder Nutzungsberechtigten in Kontakt treten wollen (Besucher*innen)
Also vereinfacht gesagt, alle Menschen, die ein Anliegen in einer Straße haben.
Um die Einschränkungen für die Anwohner*innen so gering wie möglich zu halten, haben wir ein zeitlich beschränktes Verbot der Einfahrt für das Pilotprojekt Schulstraße gewählt. Eine günstigere (vorteilhaftere) Beschilderung für die Anwohner*innen ist aktuell leider jedoch nicht möglich.
Wir hoffen aber natürlich auf verbesserte Rahmenbedingungen in der Zukunft. So gibt es zum Beispiel in Österreich seit kurzem ein eigenes Verkehrszeichen „Schulstraße“, das unter anderem Anwohner*innen neben der Ausfahrt auch die Zufahrt erlaubt. Leider ist dies aber keine Entscheidung, die die Stadt Köln treffen kann, sondern macht eine Änderung der Straßenverkehrsordnung notwendig. Das Pilotprojekt Schulstraßen soll uns auch hierzu wichtige Erkenntnisse liefern.
Wir sind uns bewusst, dass die Einrichtung des Pilotprojektes zunächst eine Veränderung bedeutet und unter Umständen auch Anpassungen im Tagesablauf erforderlich machen kann. Für die Kinder jedoch ist die verbesserte Verkehrssicherheit im unmittelbaren Schulumfeld während des jeweils 30-minütigen Zeitfensters (Lindenbornstraße morgens 45 Minuten) sehr wichtig. Wir erwarten, dass aufgrund dessen viel mehr Kinder selbständig zur Schule kommen können. Das ist für sie ein wichtiger Entwicklungsschritt. Sie haben Bewegung, Ausgleich und üben, sich im Straßenverkehr zu orientieren. Dabei gewöhnen sie sich gleichzeitig daran, umweltfreundlich mobil zu sein.
Die Einrichtung der Schulstraßen bringt neben dem verständlichen Nachteil der temporär eingeschränkten Erreichbarkeit aber durchaus auch eine Verbesserung der Verkehrssituation allgemein mit sich, da mit dem Verbot der Einfahrt auch eine Verkehrsberuhigung der Straße bzw. Straßenabschnitts eintritt und nicht zwingend notwendige Durchgangsverkehre sowie Hol- und Bringverkehre entfallen.
Eins können wir Ihnen versichern:
Wir werden die Erkenntnisse aus dem Pilotprojekt natürlich nutzen, um die Vorteile einer Schulstraße gegenüber möglicher Nachteile für Anwohner*innen miteinander abzuwägen und anschließend zu einer Entscheidung zu kommen.
Viele Grüße
Ihr Moderationsteam