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Wer zahlt? - eingeschränkte Nutzung vermieteter Parkplätze

Pilotprojekt Schulstraßen

Wer zahlt? - eingeschränkte Nutzung vermieteter Parkplätze

Ich bin Anwohner*in
Lindenbornstraße

Wer zahlt die Mietminderung eines vermieteten Stell-/Tiefgaragenplatzes, wenn täglich die Nutzungsdauer eingeschränkt ist?

Kommentare

Gespeichert von Moderation am Di., 28.02.2023 - 18:14

Moderationskommentar

Liebe*r Nutzer*in,

vielen Dank für Ihren Beitrag. 

Anlieger*innen dürfen in dem bestimmten Zeitraum von ihrem Grundstück, ihrer Garage oder einem Parkplatz ausfahren. 

Wir sind uns bewusst, dass die Einrichtung des Pilotprojektes zunächst eine Veränderung bedeutet und unter Umständen auch Anpassungen im Tagesablauf erforderlich machen kann. Für die Kinder jedoch ist die verbesserte Verkehrssicherheit im unmittelbaren Schulumfeld während des jeweils 30-minütigen Zeitfensters (Lindenbornstraße morgens 45 Minuten) sehr wichtig. Wir erwarten, dass aufgrund dessen viel mehr Kinder selbständig zur Schule kommen können. Das ist für sie ein wichtiger Entwicklungsschritt. Sie haben Bewegung, Ausgleich und üben, sich im Straßenverkehr zu orientieren. Dabei gewöhnen sie sich gleichzeitig daran, umweltfreundlich mobil zu sein.

Eins können wir Ihnen versichern:
Wir werden die Erkenntnisse aus dem Pilotprojekt natürlich nutzen, um die Vorteile einer Schulstraße gegenüber möglicher Nachteile für Anwohner*innen miteinander abzuwägen und anschließend zu einer Entscheidung zu kommen.

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