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Verkehrsministerium hat endlich Klarheit geschaffen!

Pilotprojekt Schulstraßen

Verkehrsministerium hat endlich Klarheit geschaffen!

Mit einem neuen Erlass hat das Verkehrsministerium endlich Klarheit in puncto Schulstraßen geschaffen!

Dieser zeigt auf, dass das in Köln gewählte Modell weder rechtskonform, noch angemessen war.

So darf, wie auch in den Ausführungen des Ministeriums deutlich wird, das in Köln verwendete Verkehrszeichen 267 (Verbot der Einfahrt) überhaupt nicht zeitlich beschränkt werden. Für Schulstraßen soll vorzugsweise das Zeichen 260 (Verbot für Kraftfahrzeuge) verwendet werden, welches zeitlich beschränkt werden darf. Mit diesem Zeichen dürfen dann Kraftfahrzeuge weder ein- noch ausfahren.

Auch die Angabe "Schultage" oder "Schulferien" auf den Kölner Schildern ist nach der StVO weder zulässig, noch sinnvoll. Autofahrer müssen weder die Ferienzeiträume kennen, noch ist zumutbar zu wissen, wann bewegliche Schultage an den Schulen sind. Demnach sind offensichtlich nur Klappschilder sinnvoll, die dann in den Ferien zugeklappt werden müssen.

Anwohner- und ggf. Lieferverkehr soll per Einzel-Ausnahmegenehmigung von dem Verkehrsverbot befreit werden. Dies wurde hier bereits mehrfach gefordert, von der Stadt aber stets abgelehnt. Nun schafft der Erlass Klarheit!

FRAGE an die Stadt:
Werden die Verkehrszeichen an den Schulstraßen nun kurzfristig abgenommen? Mit dem Erlass sind sie ja offensichtlich unvereinbar.

Quellen: https://kinderaufsrad.org/download/10193/?tmstv=1707924044, https://rp-online.de/nrw/panorama/nrw-sagt-elterntaxis-den-kampf-an-sch…

Kommentare

Gespeichert von Gast am Mo., 19.02.2024 - 16:49

Der Erlass sagt keineswegs, dass alle Anwohnenden ausgenommen sind. Der Erlass sagt klar, dass zunächst die Sicherheit der Kinder im Vordergrund sind. Und das Einzel Genehmigungen erstellt werden können. Der Erlass hat explizit das Anwohner frei oder Anlieger frei abgelehnt um nicht pauschal den Autoverkehr durch die Hintertür weiter zu öffnen. Es geht nicht nur um Elterntaxis. Bei Schulstraßen geht es um Schutz- und Freiraum der Kinder. Dieses Gut wiegt höher als Parkplätze und Einschränkungen bei der Ein- und Ausfahrt. Dazu gibt es bereits viele Gerichtsurteile und das Gutachten Schulstraßen zeigt die rechtlichen Aspekte auf
https://kinderaufsrad.org/download/10107/?tmstv=1702407817

Gespeichert von Gast am Mo., 19.02.2024 - 17:41

Der Erlass gibt als Regelverpflichtung ("sollte") klar vor, dass der Anwohnerschaft mittels Einzel-Ausnahmegenehmigungen die Einfahrt ermöglicht werden Soll.
Das "Einzel-" vor "Ausnahmegenehmigungen" bezieht sich hier lediglich auf eine personenbezogene Ausnahmegenehmigung und nicht auf einen Einzelfall. Eine generelle Ausnahmegenehmigung wäre beispielsweise das Zusatzzeichen "Anlieger frei", was jedoch - wie im Erlass ausgeführt - auch für die Elterntaxis gelten würde und damit dem Zweck zuwiderlaufen würde. Ein "Anwohner frei" gibt's nach der StVO nicht, sodass hier die Ausnahmegenehmigung das geeignete Mittel ist.
Demnach sieht der Erlass ausdrücklich keine vollständige Sperrung der Schulstraßen für einführende Kfz vor, sondern gibt als Regelverpflichtung klar die Ausnahme für Anwohner und ggf. den Lieferverkehr (bei ansässigen Gewerbebetrieben) vor.

Offenbar wurde durch den oder die Vorkommentator/in der Begriff "Einzel-" irrtümlich falsch gedeutet.
Ich hoffe mit diesem Kommentar Klarheit geschaffen zu haben.
Im Übrigen finde ich Schulstraßen in der per Erlass beschriebenen Form äußerst sinnvoll, da - entgegen dem aktuellen, mutmaßlich rechtswidrigen, Kölner Modell - alle Belange ausreichend berücksichtigt werden. Die Verkehrssicherheit steht auch beim Erlass erkennbar an erster Stelle.

Gespeichert von Gast am Mo., 19.02.2024 - 17:57

Genau das gibt auch der WDR in seiner aktuellen Berichterstattung korrekt wieder. Dort heißt es
"Anwohner müssen von den Sperrungen ausgenommen werden, damit sie zu ihren Wohnungen gelangen können.".

Richtiger wäre natürlich "müssen grundsätzlich", aber darauf kommt es nicht an.
Fakt ist, die in Köln praktizierte Regelung, Anwohner nur im Einzelfall vom Einfahrtverbot auszunehmen, entspricht nicht der neuen Erlasslage.

Quelle: https://www1.wdr.de/nachrichten/elterntaxi-nrw-schulen-sperrung-100.html

Gespeichert von Gast am Mo., 19.02.2024 - 21:35

Ich hatte beim ersten Durchlesen der Regelung vom Ministerium auch das mit der Ausnahmegenehmigung falsch verstanden.
Aber in der Tat ist *die Anwohnerschaft* und damit sind alle AnwohnerInnen vom Verbot auszunehmen mit jeweils einer einzelnen Ausnahmegenehmigung pro AnwohnerIn. Und zwar *ohne* irgendwelche sonstigen Voraussetzungen (Gehbehinderung usw.).
Das ist auch absolut vernünftig, da die AnwohnerInnen überhaupt kein Problem darstellen, wenn sie zu ihrer Wohnung fahren.
Probleme verursachen einzig und allein die Elterntaxis, die mit der neuen Regelung aus der Schulstraße raus gehalten werden. Und die Schulstraße ist ja weiter eine normale Straße und keine Spielstraße, denn auf einer solchen dürften auch keine Fahrräder fahren.
Wie man die Regelung nun kontrollieren möchte, schließlich darf das allein die Polizei, steht auf einem anderen Blatt. Aber das gilt ja für viele Dinge im Straßenverkehr.
Die neue Regelung schafft Schulstraßen mit Augenmaß. In Köln hat man die Hau-Ruck-Methode gewählt, die man nun zu Recht als gescheitert ansehen kann.
Ich hoffe, dass man nun endlich die Schilder abschraubt und nochmal ganz von vorn mit dem Projekt beginnt. Mit Bedacht und Beachtung der neuen Regelung.
Damit wäre endlich allen geholfen.
In der Anwohnerschaft ist man auf jeden Fall sehr glücklich mit der neuen und vernünftigen Regelung aus dem Ministerium und hofft jetzt auf ein schnelles Handeln durch die Stadt.
Ich schließe mich daher der Frage an.

Gespeichert von Moderation am Di., 27.02.2024 - 10:38

Moderationskommentar

Liebe Nutzer*in, 

vielen Dank für Ihren Beitrag. Wir haben diesen an die Fachdienststelle weitergeleitet und folgende Rückmeldung erhalten: 

Das Pilotprojekt Schulstraßen wurde im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung zur Erprobung verkehrssichernder Maßnahmen sowie zur Erforschung des Verkehrsverhaltens initiiert und ist in seiner Ausgestaltung von dem nun veröffentlichten Erlass unberührt. Die Verwaltung prüft derzeit das weitere Vorgehen und wird den Erlass dabei selbstverständlich berücksichtigen. 

 

Viele Grüße

Ihre Stadt Köln 

 

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