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KStA Bericht vom 14.12.2023

Pilotprojekt Schulstraßen

KStA Bericht vom 14.12.2023

Ich bin keins der oben genannten, aber an dem Pilotprojekt interessiert

Ich finde die Grundidee "Schulstraße" an sich gut, die Umsetzung in Köln ist jedoch dauerhaft mit aktuellem Straßenverkehrsrecht nicht vereinbar.

Im Gegensatz zu anderen Kommunen hat man sich in Köln dazu entschieden, die Einfahrt in die "Schulstraße" zu verbieten (VZ 267) und dieses Verbot mit einer zeitlichen Begrenzung zu belegen. Dies lässt das aktuelle Straßenverkehrsrecht jedoch nicht zu.

Eine zeitliche Beschränkung wäre in diesem Zusammenhang nur zulässig, wenn der Kraftfahrzeugverkehr allgemein zu den bestimmten Zeiten auf der Straße verboten wäre, also auch die Ausfahrt nicht erlaubt wäre (VZ 260).

Die aktuelle Ausführung, also die zeitliche Beschränkung des VZ 267, ist nur temporär möglich, da es sich um einen zeitlich begrenzten Verkehrsversuch handelt.

Eine Verstetigung würde die Änderung des Straßenverkehrsrechts bzw. einer Änderung der Verbotsart erfordern. Das erstere ist nicht zu erwarten, da eine zeitliche Beschränkung eines Einfahrtverbots auch aus Verkehrssicherheitsgründen nicht statthaft erscheint. Das betreffende Verkehrszeichen ist grundsätzlich zur Beschilderung an Einbahnstraßen vorgesehen, nur ausnahmsweise darf es an anderen Örtlichkeiten aufgestellt werden. Ein generelles Verbot, das auch Anwohnende bei der Ausfahrt umfasst, erscheint rechtlich nicht haltbar zu sein. Die Verhältnismäßigkeit dürfte hier kaum gewahrt sein.

Ein Ende der aktuellen, in Köln gewählten, Versuchsform ist daher die einzig richtige und vor allem rechtssichere Entscheidung.

Kommentare

Gespeichert von Gast am Do., 14.12.2023 - 08:04

Fortsetzung:

Es wäre daher ratsam, anstatt Geld für ein Rechtsgutachten auszugeben, welches Straßenverkehrsrecht nicht außer Kraft setzen kann, mit gemeinsamer Kraft die Einführung eines Verkehrszeichens für "Schulstraßen" voran zu treiben.

Hier würde schon ein Zusatzzeichen ausreichen.

So könnte man ein Zusatzzeichen mit dem Text "Schulstraße" (zum VZ 250) in den Verkehrszeichenkatalog aufnehmen. Dieses könnte dann in der Anlage 2 der StVO aufgeführt werden und Anwohnende von der Ein- und Ausfahrt ausnehmen. Der Begriff "Abwohnende" könnte dann genau dort erläutert werden, zum Beispiel mit:
"Personen, die innerhalb der Verbotsstrecke ihren Wohnsitz haben. Umfasst sind auch Personen, die Mieter oder Eigentümer von Objekten innerhalb der Verbotsstrecke sind sowie Gewerbetreibende und deren Beschäftigten sowie sonstige Beschäftigte, deren Gewerbebetrieb oder regelmäßige Tätigkeitsstätte innerhalb der Verbotsstrecke liegt".

Damit hätte man sicherlich alle Betroffenen, einschließlich der Anwohnenden, auf seiner Seite.

Die Erfolgschancen sind mit Sicherheit deutlich größer als etwaige Versuche, über Rechtsgutachten eine Fortführung zu erreichen, was zumindest mir in Anbetracht der aktuellen Rechtslage nahezu aussichtslos erscheint.

Gespeichert von Gast am Do., 14.12.2023 - 08:08

Es sollte natürlich heißen:
"... Anwohnende von dem Ein- und Ausfahrtverbot auszunehmen."

Und nicht "Abwohnende", sondern "Anwohnende".

Gespeichert von Gast am Do., 14.12.2023 - 13:06

Das wesentliche auf den Punkt gebracht. Top!
Als Anwohner würde ich die Einführung eines solchen Schildes ausdrücklich begrüßen, da es dann nur noch die aussperrt, die das Problem darstellen: Die Elterntaxis.
Das Argument, dass eine Straße vor einer Schule zeitweise ohne Verkehr sicherer ist schlägt schon deshalb fehl, da alle Straßen davor und damit der Schulweg überwiegend auch Verkehr aller Verkehrsarten umfasst. Es ist also nur eine Scheinsicherheit, die jedoch in keinerlei angemessenen Verhältnis zu den negativen Auswirkungen steht.
Finde es aber gut, dass die Stadt nun offenbar auch selbst erkannt hat, dass der Versuch in der aktuellen Form nicht auf Dauer Bestand haben kann, da er auch nicht alle Belange der Betroffenen ausreichend berücksichtigt.
Alle Straßen dienen grundsätzlich der Benutzung durch die Allgemeinheit. Umso mehr muss dies gelten für diejenigen Menschen, die auf einer Straße ihre Wohnung oder ihr Haus, ihre Garage oder ihre Arbeitsstelle haben. Der Verkehrsversuch hat sich jedoch gegen genau diese Personengruppen gerichtet, die für die Ursache nicht verantwortlich sind.
Fazit kann daher nur sein, dass eine Schulstraße nur dann sinnvoll ist, wenn sie das Problem auch ursächlich angeht und nicht per Hau-Ruck-Methode erst für Probleme und Einschränkungen der Nicht-Verantwortlichen sorgt.

Gespeichert von Gast am Mi., 20.12.2023 - 15:59

Was wäre denn so schwer daran, wenn man das Kraftfahrzeug unbedingt zu der halben Stunde vor Schulbeginn benötigt, dieses in einer der Nachbarstraßen abzustellen? Dann käme man am Morgen ohne Probleme (und vorgeschobenen Scheinargumenten) los. Dieser Verkehrsversuch richtet sich schon genau an die richtige Personengruppe, nämlich die, die unbedingt zu der halben Stunde mit dem Kraftfahrzeug diese Straße benutzen würde.

Gespeichert von Gast am Sa., 23.12.2023 - 11:49

Was ist so schwer daran, seine Kinder nicht mit dem Auto zur Schule zu bringen?
Warum muss dies zum Problem der Anwohner gemacht werden?
Außerdem ist es ja möglich, die Anwohner mittels genereller Ausstellung von Ausnahmegenehmigungen von einem Verbot zu befreien, siehe Bonn.
So wie es aktuell in Köln gemacht wird ist es weder zulässig, noch verhältnismäßig und daher gut, dass der Versuch beendet wird.

Gespeichert von Gast am Sa., 23.12.2023 - 18:50

Es ist nichts schwer daran, die Kinder nicht mit dem Auto zur Schule zu bringen. Das tue ich nicht und würde es auch nie tun, lieber Gast. Unterstellungen helfen an dieser Stelle nicht weiter. Ähnlich solidarisch können sich auch die Anwohner verhalten, zur Sicherheit der Kinder, und für die EINE halbe Stunde am Tag die Autofahrten anders zu planen und, falls es nicht anders geht, das Fahrzeug außerhalb der Schulstraße abzustellen. Daran stirbt man nicht. Auch explodiert das Auto davon nicht. Glauben Sie mir, es geht, wenn man nur möchte.

Gespeichert von Gast am Mo., 08.01.2024 - 10:43

"Ähnlich solidarisch können sich auch die Anwohner verhalten, zur Sicherheit der Kinder, und für die EINE halbe Stunde am Tag die Autofahrten anders zu planen und, falls es nicht anders geht, das Fahrzeug außerhalb der Schulstraße abzustellen. Daran stirbt man nicht. "

Wenn Sie meinen, dass die 5 aus Ausfahrten / Parkbuchten kommenden Autos der Anwohner während der 30 Minuten das Problem sind, und nicht die 300 (oder 500?) illegal haltenden Autos der Eltern am Morgen und Nachmittag - und die Anwohner "solidarisch" sein sollen, mit den 300 Verbrechern der Straßenruhe - dann haben Sie Solidarität irgendwie falsch verstanden.

Eltern meinen aus ominösen Gründen, dass "für die Kinder" sie von jeglicher Schuld und Verantwortung auf das eigene Handeln und das Handeln ihrer Kinder befreit.

Gespeichert von Moderation am Fr., 12.01.2024 - 15:13

Moderationskommentar 

Liebe*r Nutzer*in,

bitte beachten Sie die Dialogregeln, insbesondere Regel 1: Sachlichkeit, Wahrhaftigkeit und Respekt.
Formulieren Sie Ihre Beiträge sachlich, wahrhaftig und respektvoll. Vertrauen Sie auf die Kraft Ihrer Argumente und behaupten Sie nichts Unwahres. Respektieren Sie die Meinung der anderen Teilnehmenden, auch wenn Sie in der Sache unterschiedlicher Auffassung sind.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Viele Grüße
Ihr Moderationsteam

Gespeichert von Gast am Sa., 13.01.2024 - 10:59

Gericht erlaubt Schulzone in Berlin: Anwohner haben kein Recht auf Parkplätze

Elterntaxis müssen woanders halten: Das Bezirksamt Mitte hat einen Teil der Singerstraße für Autos gesperrt. Anwohner zogen vor Gericht – ohne Erfolg.

Auch dass in der Singerstraße Autostellplätze weggefallen sind, verletze die Antragstellerin nicht in ihren Rechten, heißt es in dem Beschluss weiter. Ein Anlieger habe „keinen Anspruch darauf, dass Parkmöglichkeiten auf öffentlichen Straßen und Plätzen unmittelbar vor seinem Grundstück oder in dessen Nähe eingerichtet werden oder erhalten bleiben“, erklärten die Richter.

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