Direkt zum Inhalt

Neue Naturdenkmäler für Köln

Großer Baum

Neue Naturdenkmäler für Köln

Kurz und einfach

Die Stadt Köln will besondere Bäume schützen. Dafür gibt es eine neue Verordnung.

Alle Bürgerinnen und Bürger können hier Vorschläge machen. Vom 25. November bis zum 8. Dezember 2024.

Diese Vorschläge helfen, die richtigen Bäume zu schützen. Die Ergebnisse werden später veröffentlicht.

Gemeinsam können wir die Natur in unserer Stadt schützen.

Worum geht es?

Wenn Bäumen eine im Vergleich zu anderen Bäumen derselben Art herausgehobene Bedeutung zukommt, können sie als Teil der Kölner Geschichte und als wertvolles Erbe für kommende Generationen unter den besonderen Schutz der Naturdenkmalverordnung gestellt werden. Diese Bäume sind dann ein "bestehendes Naturdenkmal". Durch die Unterschutzstellung werden grundsätzlich alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder nachhaltigen Störung des Naturdenkmals führen könnten. Die Verkehrssicherungspflicht für Naturdenkmäler liegt bei der Stadt Köln, auch bei Bäumen auf privaten Flächen. Sie umfasst Kontrollen zur Prüfung der Sicherheit sowie die Durchführung notwendiger Maßnahmen.

Rechtgrundlage für die Unterschutzstellung ist § 28 des Bundesnaturschutzgesetzes. Dieser besagt, dass Einzelschöpfungen der Natur als Naturdenkmal festgesetzt werden, wenn ihr besonderer Schutz aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit erforderlich ist.

Einige Bäume sind bereits durch die aktuelle Naturdenkmalverordnung geschützt.

Gemeinsam mit Ihnen wollen wir nun weitere außergewöhnliche Bäume in Köln identifizieren!

Wie kann ich mich beteiligen?

Nutzen Sie vom 25. November bis 8. Dezember 2024 unsere Online-Karte von Köln. Auf der Karte können Sie Pins setzen und so Bäume vorschlagen, die Ihrer Meinung nach, unter den beschriebenen Schutz fallen könnten. Auf der Karte finden Sie bereits zahlreiche schwarze Pins. Dies sind Bäume, die bereits ein bestehendes Naturdenkmal sind.

 

Wie funktioniert das genau? 
1) Pin setzen
Sie können einen Pin setzen, indem Sie eine genaue Adresse angeben oder den Pin auf der Karte verschieben. Wenn Sie mit ihrem Smartphone unterwegs sind, können Sie auch einfach Ihren Standort teilen. 

2) Titel und Schutzgründe nennen
Geben Sie einen Titel und eine Beschreibung ein, warum der Baum aus Ihrer Sicht schützenswert ist. Denken Sie dabei daran, dass diese Bäume gewisse Schutzgründe erfüllen müssen. Diese haben wir für Sie zusammengefasst und erklärt. Nehmen Sie gerne darauf Bezug.
3) Foto hochladen
Wenn Sie möchten, können Sie zusätzlich ein Foto hochladen, so wissen wir bei der Prüfung vor Ort ganz genau, welcher Baum gemeint ist. Auf dem Bild sollte nur der Baum zu sehen sein. Achten Sie bitte auf die Privatsphäre Ihrer Mitmenschen. Es sollten unter anderem keine Personen, Kfz-Kennzeichen oder Privatgrundstücke zu erkennen sein. Die Bilder werden daraufhin geprüft und freigeschaltet.

 

Einige Beispiele und Merkmale von Bäumen, die bereits bestehende Naturdenkmäler sind, finden Sie in der nachfolgenden Bildergalerie.

Wir freuen uns sehr auf Ihre Vorschläge!

 

Welche Schutzgründe gibt es?

Schutzgründe des Bundesnaturschutzgesetzes (§ 28 BNatSchG)

1. Wissenschaftliche Gründe

Von Bedeutung für die Wissenschaft sind Bäume beispielsweise, wenn sie aufgrund besonderer Eigenschaften wie einer außergewöhnlichen Anpassungsfähigkeit an klimatische Veränderungen oder als Lebensraum für eine seltene, nur an diesem Baum vorkommende Insektenart wissenschaftliche Erkenntnisse bieten.

3. Landeskundliche Gründe

Aus landeskundlichen Gründen bedeutsam können beispielsweise Bäume sein, wenn sie in alten Karten und Dokumenten als markante Orientierungspunkte eingetragen sind oder wenn sie im Zusammenhang mit historischen Ereignissen, Persönlichkeiten oder Standorten stehen, eine besondere Bekanntheit haben oder Teil einer lokalen Tradition und daher von kultureller Bedeutung sind.

5. Eigenart

Der Schutzgrund Eigenart bezieht sich auf Bäume, die sich aufgrund standörtlicher Faktoren, anthropogener (von Menschen verursachter) Einflüsse oder aufgrund ihrer individuellen Ausprägung auffallend von anderen Bäumen ihrer Art oder ihres Alters unterscheiden, beispielsweise aufgrund einer außergewöhnlichen oder bizarren Wuchsform oder -art. Bedeutende Unterfälle der Eigenart sind die Schutzgründe Alter, Wohlfahrtswirkung, Stadtökologie und Gestaltende Funktion.

7. Alter

Bei dem Alter des Baumes handelt es sich um einen Unterfall seiner Eigenart. Da Bäume artspezifisch unterschiedlich alt werden können, erfolgt die Bewertung dieses Kriteriums im Vergleich innerhalb der jeweiligen Art.

9. Stadtökologie

Bei der ökologischen Bedeutung des Baumes handelt es sich um einen Unterfall seiner Eigenart. Naturdenkmäler sind oftmals sehr alte Bäume mit ausladenden Kronen. Solche Bäume sind Lebensraum für eine Vielzahl von Tieren, Pflanzen und Mikroorganismen.

2. Naturkundliche Gründe

Ein naturgeschichtlicher Schutzgrund kann beispielsweise bei sehr alten Bäumen vorliegen, die als Zeuge vergangener klimatischer Bedingungen und Umweltveränderungen gelten.

4. Seltenheit

Bäume sind selten im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes, wenn sie beispielsweise Exemplare einer Baumart sind, die nur in wenigen Gebieten vorkommt. Das Schutzkriterium bezieht sich nicht in erster Linie auf die Anzahl der Bäume, sondern auf besondere Ausprägungen.

6. Schönheit

Die Schönheit von Bäumen wird durch ihre Dimension, Form und andere visuelle Merkmale bestimmt. Sie umfasst Bäume mit einer besonderen ästhetischen Wirkung, aber auch emotionale sowie kulturelle Verbindungen.

8. Wohlfahrtswirkung

Bei der Wohlfahrtswirkung des Baumes handelt es sich um einen Unterfall seiner Eigenart. Bäume können aufgrund der Ökosystemleistungen, die sie zum Vorteil für die Menschen in ihrem direkten Umfeld erbringen besonders bedeutsam sein. Dazu zählen unter anderem regulierende (Mikroklima), kulturelle (Erholungsraum) und psychologische (Wohlbefinden) Leistungen.

10. Gestaltene Funktionen

Bei der gestaltenden Funktion des Baumes handelt es sich um einen Unterfall seiner Eigenart. Als gestaltende Elemente können Bäume eine besondere Bedeutung in der von Menschen überprägten Kulturlandschaft besitzen, beispielsweise als Baumreihen oder Alleen.

Ihr Vorschlag für ein Naturdenkmal

Verfahrensablauf

Schritt 1

Öffentlichkeitsbeteiligung

Zwei Wochen lang können alle Kölner*innen, Verbände und Vereine hier auf dem Beteiligungsportal Bäume zur Neuausweisung als Naturdenkmäler vorschlagen. …

Zwei Wochen lang können alle Kölner*innen, Verbände und Vereine hier auf dem Beteiligungsportal Bäume zur Neuausweisung als Naturdenkmäler vorschlagen.

Schritt 2

Prüfung und Anhörung

Nach Ende der Öffentlichkeitsbeteiligung wird geprüft, ob ein Baum die erforderlichen Merkmale für die Unterschutzstellung aufweist, schutzbedürftig ist und in einem guten Zustand dauerhaft erhalten w …

Nach Ende der Öffentlichkeitsbeteiligung wird geprüft, ob ein Baum die erforderlichen Merkmale für die Unterschutzstellung aufweist, schutzbedürftig ist und in einem guten Zustand dauerhaft erhalten werden kann. Gemäß §§ 45 und 46 des Landesnaturschutzgesetzes NRW folgt dann eine Anhörung der betroffenen Eigentümer*innen sowie der Behörden und Stellen.

Schritt 3

Entscheidung durch die Untere Naturschutzbehörde

Nach Auswertung aller Rückmeldungen entscheidet die Untere Naturschutzbehörde nach Abwägung mit anderen Interessen wie beispielsweise das der Eigentümer*innen oder anderer Betroffener, welche Bäume in …

Nach Auswertung aller Rückmeldungen entscheidet die Untere Naturschutzbehörde nach Abwägung mit anderen Interessen wie beispielsweise das der Eigentümer*innen oder anderer Betroffener, welche Bäume in den Verordnungsentwurf aufgenommen.

 

Schritt 4

Politische Beratung

Im nächsten Schritt beraten die politischen Gremien über den Entwurf der Verordnung, darunter der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, die Bezirksvertretungen und der Naturschutzbeirat bei der Unteren Na …

Im nächsten Schritt beraten die politischen Gremien über den Entwurf der Verordnung, darunter der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, die Bezirksvertretungen und der Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde.

Schritt 5

Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Köln und Inkrafttreten der Naturdenkmalverordnung

Nach Abschluss der Beratungen beschließt der Rat der Stadt Köln als höchstes politisches Gremium Kölns über die Naturdenkmalverordnung. Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Köln tritt …

Nach Abschluss der Beratungen beschließt der Rat der Stadt Köln als höchstes politisches Gremium Kölns über die Naturdenkmalverordnung. 

Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Köln tritt die Verordnung in Kraft.

Kontakt

Michael Göth

Haben Sie Fragen zum Projekt?

Michael Göth

Umwelt- und Verbraucherschutzamt der Stadt Köln

Schreiben Sie uns gerne!

Viktor Longo

Haben Sie Fragen zum Projekt?

Viktor Longo

Umwelt- und Verbraucherschutzamt der Stadt Köln

Schreiben Sie uns gerne!

Jennifer Stehr

Haben Sie Fragen zum Portal?

Jennifer Stehr

Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt Köln

Schreiben Sie uns gerne!

Cookies UI