Direkt zum Inhalt

Weitere Informationen zum Masterplan Stadtgrün

Weiterführende Informationen zum Masterplan Stadtgrün

Die Grün-Blaue Infrastruktur reduziert spürbar Hitze, schützt das Klima, erhält die biologische Vielfalt, begünstigt den natürlichen Wasserkreislauf, fördert die Gesundheit und schafft Aufenthaltsqualität. Der in diesem Sinne beschlossene Masterplan Stadtgrün ist ein Fachgutachten zur Sicherung und Entwicklung der vorhandenen Grün- und Freiflächen. Aus diesem Grund ist die Erstellung einer strategisch-konzeptionellen Grün- und Freiraumkonzeption mit dem Schwerpunkt auf den Funktionen des Stadtgrüns erforderlich. Ziel dieser Konzeption ist die Aufbereitung der Funktionen urbaner Grün- und Freiflächen, die Vermittlung der Herausforderungen und Bedeutungen ihrer Ökosystemleistungen für die Stadt und hieraus abgeleitet die Identifizierung einer strategischen Konzeption für eine grüne Infrastruktur. Die Grüne Infrastruktur bildet somit das strategisch geplante Grün- und Freiflächennetz, bestehend aus unterschiedlichen Bestandteilen, die im Einzelnen und vor allem im Verbund ein breites Spektrum unterschiedlicher Ökosystemdienstleistungen erbringen. Lediglich die Existenz vereinzelter Grün- und Freiraumelemente reicht jedoch nicht aus, um von Grüner Infrastruktur zu sprechen. Erst der strategische ausgerichtete Verbund der Elemente rechtfertigt dies.

Das Leitbild zum Masterplan Stadtgrün stellt diese geplante Grüne Infrastruktur nun auch grafisch dar. In der Leitbildkarte wird die Grüne Infrastruktur in drei Kategorien unterschieden:

Immergrün
Diese Flächen sind für immer als multifunktionale Grün- und Freiräume gesichert. Dieser Kategorie werden alle multifunktionalen Flächen, innerstädtische Grünflächen, der Innere und Äußere Grüngürtel mit den verbindenden radialen Grünzügen sowie die hochwertigen und geschützten Naturschutzflächen zugeordnet. Die Flächen des Immergrüns dürfen nicht bebaut oder die Räume in ihrer Fläche und Funktion beeinträchtigt werden. Bei schon festgesetzten Bauleit-Planungen, die das Immergrün einschließen, ist dieses in Funktionen und Umfang zu sichern, zu qualifizieren und wo möglich zu erweitern. Dies kann auch in Form eines geänderten Flächenumgriffs erfolgen

Zukunftsgrün
Diese Flächen bilden aufgrund ihrer großen Bedeutung und ihrer multicodierten Grünflächenfunktionen zusammen mit den „Immergrün-Flächen“ die grüne Infrastruktur. Aufgrund der jeweiligen Funktionszuordnung und -überlagerung besteht hier ein großes Potenzial in Hinblick auf eine ökologische, klimatische oder erholungsbezogene Aufwertung. Bei schon festgesetzten Bauleit-Planungen, die das Zukunftsgrün einschließen, ist die Funktion der Flächen im räumlichen Zusammenhang der grünen Infrastruktur zu erhalten und insbesondere in ökologischer, klimatischer und erholungsbezogener Hinsicht aufzuwerten.

Potenzialgrün
Die Grünfunktionen dieser Grün- und Freiflächen sollten erhalten und konsequent als potenzielle Vernetzungselemente der grünen Infrastruktur weiterentwickelt werden. Insbesondere deren klimatische Funktion ist für das gesamtstädtische Klima dauerhaft zu sichern.

Ziel des Masterplans ist der Erhalt und die Verbesserung der Lebensbedingungen aller Lebewesen in der Stadt Köln.

Der aktuelle Ratsbeschluss sagt dazu:

„ … der Masterplan Stadtgrün bildet eine wichtige Vorgabe für künftige räumliche Planungen, Entwicklungen und Abwägung mit anderen Belangen, zum Beispiel für Bauleitpläne. Hierdurch wird gewährleistet, dass die grün- und freiraumplanerischen Belange zum Schutz und zur Entwicklung der biologischen Vielfalt, der gerechten Verteilung von Grünflächen und des natürlichen Klimaschutzes ausreichend Berücksichtigung finden und eine nachhaltige Entwicklung der Stadt gewährleistet wird. Bei Bauleitplanverfahren sind die örtlichen Bedingungen, die sich durch den Beschluss zum Masterplan Stadtgrün ergeben, den beschlussfassenden Gremien in den Vorlagen darzulegen.

Der Rat beauftragt die Verwaltung, im Rahmen einer Überarbeitung des Flächennutzungsplans die Flächen der Kategorien Immergrün und Zukunftsgrün entsprechend ihrer Bedeutung für die grüne Infrastruktur im Rahmen der Abwägung darzustellen, zu berücksichtigen und je nach Ergebnis zu sichern. Die Verwaltung wird beauftragt nach dem Inkrafttreten des neuen Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln einen Zeit- Maßnahmenplan für eine Anpassung des Kölner Flächennutzungsplanes (FNP) an den Regionalplan zu erarbeiten und den politischen Gremien vorzulegen. …“ (vgl. Ratsbeschluss 23.3.23)

Alle Karten, Pläne und Texte zum Masterplan Stadtgrün finden Sie im Ratsinformationssystem unter folgendem Link:

Karten, Pläne und Texte zum Masterplan Stadtgrün im Ratsinformationssystem

Cookies UI