Direkt zum Inhalt

24389K

Leuchte über einer Straße

Melanchthonstraße in Höhenhaus

In der Melanchthonstraße in Höhenhaus müssen die Straßenleuchten erneuert werden. Die vorhandene Straßenbeleuchtung besteht derzeit aus Peitschenmasten mit Langfeldleuchten und 3 Meter hohen Normmasten mit Aufsatzleuchten und ist über 50 Jahre alt. Die Beleuchtungsanlage ist u.a. aufgrund von Rostbefall dringend sanierungsbedürftig und entspricht auch nicht mehr den aktuellen Richtlinien zur Straßen- und Wegebeleuchtung. Sie soll durch Normmasten unterschiedlicher Höhe (zwischen 4 und 6 Metern je nach Standort) mit Aufsatzleuchten vom Typ Iridium-4 LED (siehe Bild unter "Downloadservice") ersetzt werden. Durch diese Erneuerungsmaßnahme wird sich die Ausleuchtung der Straße erheblich verbessern. Bei den zur Verwendung vorgesehenen Leuchten handelt es sich um die Standardleuchte aus dem Leuchtenkatalog für die Stadt Köln für Straßentypen entsprechend der Melanchthonstraße.

Die Maßnahme wird von der RheinEnergie AG geplant und ausgeführt, da diese nach dem Straßenbeleuchtungsvertrag aus Juni 2015 die Dienstleistung "Beleuchtete Stadt" für die Stadt Köln erbringt.

Straßenbaubeiträge

Nach der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen in der Fassung vom 03.05.2022 trägt das Land die Kosten in Höhe des Anliegeranteils durch Erstattung an die Stadt Köln.

Gleichwohl ist eine Beitragsermittlung nach dem Straßenausbaubeitragsrecht in § 8 des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) und der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Köln erforderlich. Nähere Informationen zum Verfahren einer Beitragserhebung entnehmen Sie gern dem zum Download angebotenen Informationsblatt.

Bei der Melanchthonstraße handelt es sich um eine Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßenbaubeitragssatzung. Daraus errechnet sich ein Anliegeranteil von 70 Prozent. Die geschätzten Kosten für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Melanchthonstraße betragen rund 83.300 Euro. Der Anliegeranteil beträgt damit etwa 58.400 Euro.

Da dieser Anliegeranteil zu 100 Prozent vom Land Nordrhein-Westfalen übernommen wird, soll die Höhe der von den Anlieger*innen zu zahlenden Beiträge auf 0 Euro festgesetzt werden.

Sie erhalten gemäß § 8a KAG NRW Gelegenheit, zu der Absicht der geplanten Erneuerungsmaßnahme vor abschließender Entscheidung Stellung zu nehmen.

Alle vorstehenden Angaben zu der Erneuerungsmaßnahme, der Technik und den Kosten geben den Stand der gegenwärtigen Erkenntnisse wieder. Änderungen sind im Zuge der fortschreitenden Ausführungsplanung möglich und bleiben vorbehalten.

Haben Sie noch Fragen oder Anregungen?

Wenn Sie Fragen oder Anregungen zur Planung und Umsetzung der Erneuerungsmaßnahme haben, steht Ihnen das Kommentarfeld unten zur Verfügung. Alternativ ist eine Nutzung des folgenden Online-Formulars möglich:

Rückmeldung zu 24389K 

Sollten Sie dieses Formular verwenden, geben Sie bitte unbedingt das Kürzel 24389K in das dafür vorgesehene Feld ein, damit wir Ihre Rückmeldung eindeutig zuordnen können.

Bei Fragen zu Straßenbaubeiträgen nutzen Sie bitte ebenfalls die Kommentarfunktion auf dieser Seite, das Online-Formular, oder rufen Sie uns an: 0221 / 221-23645

Downloadservice

Bild und technische Daten der Iridium-3 LED-Leuchte

Allgemein
Datei

(Vorläufiger) Einbeziehungsplan Malanchthonstrrasse

Allgemein
Datei

Erläuterungen zum (vorläufigen) Verteilungsplan Melanchthonstraße

Allgemein
Datei

Faltblatt Straßenbaubeitrage - Stand 2017

Allgemein
Datei

Hinweis:

Wenn Sie sich auf dem Portal registrieren, können Sie sich per E-Mail benachrichtigen lassen, wenn Ihr Beitrag kommentiert wird. 

Die Beitragsabgabe im Dialog ist aktuell geschlossen.

Aktuelle Beiträge

24389K, Beleuchtung Melanchthonstrasse

Gespeichert von Gast am
Anlieger*in/ Eigentümer*in

Ich vermisse den Plan zu den (neuen) Aufstellungsorten der Leuchten. (Persönliche Daten wurden entfernt)

Kommentar der Verwaltung

Cookies UI