In der Johann-Mayer-Straße in Kalk muss zwischen der Platzfläche Kalker Hauptstraße bei Robertstraße 3 bis Rolshover Straße der Kanal erneuert werden. Der vorhandene Kanal ist 104 Jahre alt (Baujahr 1918) und weist erhebliche Schäden auf. Die Schwere der Schäden macht eine Erneuerung des Kanals im vorgenannten Abschnitt alternativlos.
Bei dem schadhaften Kanal handelt es sich um einen Mischwasserkanal in der sogenannten Ei-Dimensionierung 200/300 (0,2 Meter breit und 0,3 Meter hoch), der sowohl Abwässer der anliegenden Grundstücke als auch Niederschlagswasser der öffentlichen Verkehrsflächen aufnimmt. Er soll durch einen neuen Kanal der Größe DN300 (Durchmesser 0,3 Meter) ersetzt werden. Zudem werden die im oben genannten Straßenabschnitt vorhandenen Straßenabläufe erneuert beziehungsweise an den neuen Kanal angepasst und zusätzliche, neue Sinkkästen hergestellt.
Die Maßnahme wird von den Stadtentwässerungsbetrieben Köln, Anstalt öffentlichen Rechts (StEB AöR) geplant und ausgeführt, da die Abwasserbeseitigung auf dem Gebiet der Stadt Köln nach dem Vertrag über die Sicherstellung und Finanzierung der Straßenentwässerung aus Juni 2001 mit Wirkung zum 1. Mai 2001 auf die StEB AöR übertragen wurde.
Straßenbaubeiträge
Nach der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen in der Fassung vom 3. Mai 2022 trägt das Land die Kosten in Höhe des Anliegeranteils durch Erstattung an die Stadt Köln.
Gleichwohl ist eine Beitragsermittlung nach dem Straßenausbaubeitragsrecht in § 8 des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) und der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Köln erforderlich. Nähere Informationen zum Verfahren einer Beitragserhebung entnehmen Sie gern dem zum Download angebotenen Informationsblatt.
Da der Mischwasserkanal sowohl Abwässer der anliegenden Grundstücke als auch Niederschlagswasser der öffentlichen Verkehrsflächen aufnimmt, wird lediglich der Kostenanteil zur Ermittlung der Beiträge berücksichtigt, der auf die Straßenentwässerung entfällt. Dieser Anteil beträgt regelmäßig 46 Prozent. Da der neue Kanal zudem nicht nur die Niederschlags-/Abwassermengen aus dem betreffenden Straßenabschnitt aufnimmt, sondern darüber hinaus Abwässer aus (einem) anderen angeschlossenen Kanal/Kanälen durchleitet, werden die Gesamtkosten der Kanalbaumaßnahme zuvor auf einen fiktiven, rein für die Entwässerung der Erschließungsanlage Johann-Mayer-Straße erforderlichen Kanaldurchmesser, reduziert.
Bei der Johann-Mayer-Straße handelt es sich um eine Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßenbaubeitragssatzung. Daraus ergibt sich ein Anliegeranteil von 70 Prozent. Die geschätzten (Fiktiv-)Kosten für die Erneuerung des Mischwasserkanals in der Johann-Mayer-Straße betragen rund 625.400,00 Euro. Davon entfallen 46 Prozent auf die Straßenentwässerung, rund 287.700,00 Euro. Der Anliegeranteil beträgt damit etwa 202.000,00 Euro.
Da dieser Anliegeranteil zu 100 Prozent vom Land Nordrhein-Westfalen übernommen wird, soll die Höhe der von den Anlieger*innen zu zahlenden Beiträge auf 0 Euro festgesetzt werden.
Sie erhalten gemäß § 8a KAG NRW Gelegenheit, zu der Absicht der geplanten Erneuerungsmaßnahme vor abschließender Entscheidung Stellung zu nehmen.
Alle vorstehenden Angaben zu der Erneuerungsmaßnahme, der Technik und den Kosten geben den Stand der gegenwärtigen Erkenntnisse wieder. Änderungen sind im Zuge der fortschreitenden Ausführungsplanung möglich und bleiben vorbehalten.
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Wenn Sie Fragen oder Anregungen zur Planung und Umsetzung der Erneuerungsmaßnahme haben, steht Ihnen das Kommentarfeld weiter unten zur Verfügung. Alternativ ist eine Nutzung des folgenden Online-Formulars möglich:
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